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Mitteilungsblatt Verbandsgemeinde Asbach
Ausgabe 12/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung erneute Offenlage

Über eine erneute öffentliche Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) zum Bebauungsplanverfahren „Hammelshahn-Süd“, Ortsgemeinde Buchholz

Der Ortsgemeinderat Buchholz hat am 18. März 2019 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Hammelshahn-Süd“ im Verfahren nach § 13b BauGB beschlossen. Gleichzeitig wurde der Bebauungsplanentwurf durch den Ortsgemeinderat am 24. November 2021 gebilligt und beschlossen die Planunterlagen öffentlich auszulegen.

Die nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentliche Auslegung hierzu hat in der Zeit vom 18.03.2022 bis 19.04.2022 stattgefunden.

Da der Bebauungsplanentwurf geändert wurde, erfolgt hierzu eine erneute öffentliche Auslegung. Diese erneute Auslegung wurde vom Gemeinderat der Ortsgemeinde Buchholz in der Sitzung am 12. Dezember 2022 mit gleichzeitiger Annahme der neuen Planunterlagen beschlossen.

Im neuen Planentwurf wurden die nachfolgenden Punkte neu aufgenommen

  • Zur Gewährleistung der Anforderungen an die gesunden Wohnverhältnisse entsprechend den Ergebnissen einer schalltechnischen Untersuchung zu den Verkehrsgeräuschen sind hinsichtlich des Schallschutzes geeignete planerische Maßnahmen aufgenommen worden.
  • Verbot von Schotter- und Steingärten im Vorgartenbereich.
  • Empfehlung einer PV-freundlichen Dachausrichtung.
  • Erweiterung der Regelungen zum Maß der baulichen Nutzung (Aufnahme des s.g. „Böschungsbonus“ für einzelne Grundstücke)

Die Lage der von der Planung betroffenen Grundstücke kann aus dem nachfolgenden Kartenausschnitt durch die farbliche Umrandung entnommen werden (Datengrundlage: Geobasisinformationen der Vermessungs- und Katasterverwaltung Rheinland-Pfalz; Zustimmung v. 15.1.2002).

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 1 der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Buchholz wird hiermit bekannt gemacht, dass folgende Planunterlagen öffentlich ausliegen:

  • Planurkunde
  • Textliche Festsetzungen
  • Begründung
  • Schalltechnische Untersuchungen der Verkehrsgeräusche im Plangebiet

Zudem ist die Einsichtnahme auf einschlägige DIN-Vorschriften gewährleistet.

Die Auslegung findet statt in der Zeit von

Mittwoch, den 05.04.2023 bis Freitag, den 05.05.2023

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Asbach,

Flammersfelder Str. 1, 53567 Asbach,

im Empfangsbereich des Rathauses,

während der Dienststunden

(montags bis mittwochs von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr,

donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr, freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr).

Die oben beschriebenen Planunterlagen sind zudem auch im o.a. Zeitraum auf der Homepage der Verbandsgemeinde Asbach unter: www.vg-asbach.de (hier Aktuelles > Beteiligung zur Bauleitplanung) zu finden oder über das zentrale Landesportal www.geoportal.rlp.de (veröffentlichte Offenlagen zu Bauleitplänen) zugänglich.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 b BauGB aufgestellt. Die Regelungen werden § 13 BauGB entsprechend angewendet. Hiernach entfallen u.a.

  • eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB
  • der Umweltbericht nach § 2a BauGB
  • die Angabe nach § 3 Abs. 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind
  • eine zusammenfassende Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB
  • das Monitoring nach § 4c BauGB

Während der oben genannten Auslegungsfrist können Anregungen und Stellungnahmen zu den geänderten Teilen bzw. Ergänzungen des Bebauungsplanes bei der Verbandsgemeinde Asbach schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben.

53567 Asbach, den 13.03.2023  — gez. Peuling
Ortsgemeinde Buchholz — Ortsbürgermeister