| 1. | Gelegenheit zur Einsichtnahme in den Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für die Jahre 2024 und 2025 mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen |
| 2. | Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen |
Den Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für die Jahre 2024 und 2025 mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen leite ich am 21. März den Mitgliedern des Ortsgemeinderates zu. Die Beratung und Beschlussfassung im Ortsgemeinderat ist in der Sitzung am 11. April vorgesehen.
| 1. | Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für die Jahre 2024 und 2025 liegt mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen ab 22. März 2024 während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Asbach in der Finanzabteilung Gebäude B, Zimmer 74, Flammersfelder Straße 1, 53567 Asbach, bis zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung durch den Ortsgemeinderat zur öffentlichen Einsichtnahme aus. |
| 2. | Die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde Windhagen haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Asbach Vorschläge zum Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für die Jahre 2024 und 2025 mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen, einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung Asbach, Flammersfelder Straße 1, 53567 Asbach oder elektronisch über rathaus@vg-asbach.de einzureichen. Der Ortsgemeinderat wird vor seinem Beschluss über die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2024 / 2025 über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden. |
Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist auch auf www.vg-asbach.de (hier: Aktuelles / Bekanntmachungen) einsehbar.