| hier: | 1. Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie |
| 2. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 1 BauGB |
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Neustadt (Wied) hat mit Beschluss vom 07.03.2024 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Linzer Straße“ beschlossen.
Das Planvorhaben der Ortsgemeinde Neustadt (Wied) wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht.
Die Lage der von der Planung betroffenen Grundstücke kann aus dem nachfolgenden Kartenausschnitt durch die unterbrochene, schwarze Linie entnommen werden (Datengrundlage: Geobasisinformationen der Vermessungs- und Katasterverwaltung Rheinland-Pfalz; Zustimmung v. 15.1.2002).
Planinhalt:
Das Firmengelände eines in der Ortslage Rott ansässigen Gewerbeunternehmens liegt im derzeit ungeplanten Innenbereich und soll zur Schaffung einer planungsrechtliche Grundlage überplant werden. Im Wege der Planaufstellung soll auch ausreichend Raum für eine mögliche Betriebserweiterung geschaffen werden.
Zur Erfüllung der gemäß § 3 Abs. 1 BauGB vorgeschriebenen frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung wird mitgeteilt, dass die ersten Planentwürfe und Planunterlagen zu diesem Bebauungsplan in der Zeit von
Dienstag, den 02.04.2024 bis Montag, den 06.05.2024 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Asbach,
Flammersfelder Str. 1, 53567 Asbach,
Gebäude B (Altbau), 1. Obergeschoss, im Bereich des Bauamtes,
während der Dienststunden
(montags bis mittwochs von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr, freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr).
öffentlich ausliegen, um über die Planungen öffentlich zu unterrichten.
Mit dem frühzeitigen Beteiligungsverfahren besteht für die Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Anregungen und Stellungnahmen zum Bebauungsplan können bei der Verbandsgemeinde Asbach schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden.
Die oben beschriebenen Planunterlagen sind in diesem Zeitraum auch auf der Homepage der Verbandsgemeinde Asbach unter: www.vg-asbach.de (hier Bebauungsplan online {{gt}} OG
Neustadt (Wied) eingestellt.