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Mitteilungsblatt Verbandsgemeinde Asbach
Ausgabe 12/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Verbundene Wahlbekanntmachung zur Wahl des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Asbach und zur Wahl des Landrates des Landkreises Neuwied

Am Sonntag, dem 06. April 2025, wird die Wahl des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Asbach gleichzeitig mit der Wahl des Landrats des Landkreises Neuwied durchgeführt.

Die Wahlhandlung für beiden Wahlen dauert von 8 bis 18 Uhr.

I.

Die Verbandsgemeinde Asbach ist in folgende 46 Wahlbezirke eingeteilt:

Ortsgemeinde Asbach:

7 Urnenstimmbezirke

und 7 Briefwahlbezirke

Ortsgemeinde Buchholz (Westerwald):

5 Urnenstimmbezirke

und 5 Briefwahlbezirke

Ortsgemeinde Neustadt (Wied):

7 Urnenstimmbezirke

und 7 Briefwahlbezirke

Ortsgemeinde Windhagen:

4 Urnenstimmbezirke

und 4 Briefwahlbezirke

Zur Erleichterung der Teilnahme an der Wahl für körperlich beeinträchtigte und andere Menschen mit Mobilitätseinschränkungen sind alle Wahlbezirke barrierefrei eingerichtet:

Ortsgemeinde Asbach

Wahlbezirke (Urne):

1101, 1103, 1105 und 1107

Wahlraum:

Grundschule „Am Frankenwall“, Schulstraße 7, 53567 Asbach

Wahlbezirk (Urne):

1102

Wahlraum:

Gaststätte Weißenfels, An der Holl 13, 53567 Asbach OT Germscheid

Wahlbezirk (Urne):

1104

Wahlbezirk (Brief):

1112

Wahlraum:

Grundschule Limbach, Altenkirchener Straße 20, 53567 Asbach OT Limbach

Wahlbezirk (Urne):

1106

Wahlbezirk (Brief):

1113 und 1114

Wahlraum:

Bürgerhaus Asbach, Hauptstraße 50, 53567 Asbach

Wahlbezirk (Brief):

1108, 1109, 1110 und 1111

Wahlraum:

Realschule Plus Mensa, Flammersfelder Straße 5 a, 53567 Asbach

Ortsgemeinde Buchholz (Westerwald)

Wahlbezirk (Urne):

2101

Wahlraum:

Heimathaus Buchholz, Zur alten Schule 1, 53567 Buchholz (Westerwald)

Wahlbezirk (Urne):

2102

Wahlraum:

Gasthaus Höfer, Hauptstraße 53, 53567 Buchholz (Westerwald)

Wahlbezirke (Urne):

2103 und 2104

Wahlraum:

Bürgerhaus Kölsch-Büllesbach, Philipp-Hohn-Platz 1, 53567 Buchholz (Westerwald) OT Kölsch-Büllesbach

Wahlbezirk (Urne):

2105

Wahlraum:

Dorfgemeinschaftshaus Griesenbach, Hohlweg 20, 53567 Buchholz (Westerwald) OT Griesenbach

Wahlbezirke (Brief):

2106, 2107 und 2108

Wahlraum:

Sporthalle an der Grundschule Buchholz, Auf dem Otenbruch 3, 53567 Buchholz (Westerwald)

Wahlbezirke (Brief):

2109 und 2110

Wahlraum:

Grundschule Buchholz, Auf dem Otenbruch 1, 53567 Buchholz (Westerwald)

Ortsgemeinde Neustadt (Wied)

Wahlbezirke (Urne):

3101 und 3102

Wahlraum:

Wiedparkhalle Neustadt, Raiffeisenstraße 9, 53577 Neustadt (Wied)

Wahlbezirk (Urne):

3103

Wahlraum:

Feuerwehrhaus Etscheid, Asbacher Straße 23 a, 53577 Neustadt (Wied) OT Etscheid

Wahlbezirke (Urne):

3104 und 3105

Wahlraum:

Bürgerhaus Fernthal, Werner-Heisenberg-Straße 9, 53577 Neustadt (Wied) OT Fernthal

Wahlbezirk (Urne):

3106

Wahlraum:

Feuerwehrhaus Strauscheid, Kurstraße 2 a, 53577 Neustadt (Wied) OT Strauscheid

Wahlbezirk (Urne):

3107

Wahlraum:

Schützenhaus Rott, Sebastianusweg 3, 53577 Neustadt (Wied) OT Rott

Wahlbezirke (Brief):

3108, 3109, 3110, 3111, 3112, 3113 und 3114

Wahlraum:

Sporthalle Neustadt, Raiffeisenstraße 9, 53577 Neustadt (Wied)

Ortsgemeinde Windhagen

Wahlbezirk (Urne):

4101, 4103 und 4104

Wahlraum:

Erich Kästner Grundschule Windhagen, Reinhard-Wirtgen-Straße 8, 53578 Windhagen

Wahlbezirk (Urne):

4102

Wahlraum:

Pfarrheim Windhagen, Hauptstraße 47, 53578 Windhagen

Wahlbezirke (Brief):

4105, 4106, 4107 und 4108

Wahlraum:

Bürgerhaus / Sporthalle Windhagen, Reinhard-Wirtgen-Straße 6, 53578 Windhagen

In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit bis zum 16.03.2025 übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat.

Die Briefwahlvorstände treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 16:30 Uhr zusammen.

II.

Wahlberechtigt ist, wer im Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein erhalten hat.

Wer nicht brieflich wählt, kann nur in dem Wahlraum des Stimmbezirks wählen, der in der Wahlbenachrichtigung angegeben ist. Zur Wahl soll die Wahlbenachrichtigung mitgebracht und der Personalausweis, bei Besitz der Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union ein gültiger Pass oder Passersatz, bereitgehalten werden.

III.

Wahlberechtigte, die nicht in ihrem Wahlraum wählen wollen, können noch bis

Freitag, den 04. April 2025, 18 Uhr,

einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragen.

Im Falle einer nachweislichen plötzlichen Erkrankung, bei der ein Aufsuchen des Wahlraums nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich ist, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15 Uhr, gestellt werden. Diese Antragsfrist gilt auch für Wahlberechtigte, die ohne ihr Verschulden weder im Wählerverzeichnis nachgetragen worden sind noch einen Wahlschein von Amts wegen erhalten haben.

IV.

Zur Wahl des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Asbach und zur Wahl des Landrates des Landkreises Neuwied ist jeweils nur eine gültige Bewerbung eingereicht worden. Die Wählerinnen und Wähler erhalten einen Stimmzettel mit der Angabe des Familiennamens, der Vornamen, des Berufes oder Standes und des Wohnorts mit Postleitzahl der Bewerberin oder des Bewerbers. Sie geben ihre Stimme in der Weise ab, dass sie durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich machen, ob sie mit „Ja“ oder mit „Nein“ abstimmen.

V.

Jede oder jeder Wahlberechtigte kann ihr oder sein Wahlrecht nur einmal und persönlich ausüben. Die Ausübung des Wahlrechts durch eine Vertreterin oder durch einen Vertreter anstelle des Wahlberechtigten ist unzulässig (§ 3 Abs. 1 Satz 2 und 3 KWG).

Wählerinnen und Wähler, die des Lesens unkundig oder wegen einer körperlichen Beeinträchtigung nicht in der Lage sind, ihre Stimmen abzugeben, können sich zur Stimmabgabe der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfsperson hat den Stimmzettel gemäß dem erklärten Willen der Wählerin oder des Wählers zu kennzeichnen und dies an Eides statt zu versichern. Die Hilfeleistung hat sich auf die Erfüllung der Wünsche der Wählerin oder des Wählers zu beschränken. Die Hilfsperson muss das 16. Lebensjahr vollendet haben und ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfestellung von der Wahl eines anderen erhält.

Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Unbefugt wählt auch, wer im Rahmen zulässiger Assistenz entgegen der Wahlentscheidung des Wahlberechtigten oder ohne eine geäußerte Wahlentscheidung des Wahlberechtigten eine Stimme abgibt. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).

VI.

Wahlhandlung und Ermittlung des Wahlergebnisses sind öffentlich.

Asbach, den 20.03.2025
Verbandsgemeindeverwaltung Asbach
Gez. Markus Harf
Erster Beigeordneter
als Wahlleiter für die Wahl des Bürgermeisters