Am Sonntag, dem 06. April 2025, wird die Wahl des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Asbach gleichzeitig mit der Wahl des Landrats des Landkreises Neuwied durchgeführt.
Die Wahlhandlung für beiden Wahlen dauert von 8 bis 18 Uhr.
Die Verbandsgemeinde Asbach ist in folgende 46 Wahlbezirke eingeteilt:
| Ortsgemeinde Asbach: | 7 Urnenstimmbezirke und 7 Briefwahlbezirke |
| Ortsgemeinde Buchholz (Westerwald): | 5 Urnenstimmbezirke und 5 Briefwahlbezirke |
| Ortsgemeinde Neustadt (Wied): | 7 Urnenstimmbezirke und 7 Briefwahlbezirke |
| Ortsgemeinde Windhagen: | 4 Urnenstimmbezirke und 4 Briefwahlbezirke |
Zur Erleichterung der Teilnahme an der Wahl für körperlich beeinträchtigte und andere Menschen mit Mobilitätseinschränkungen sind alle Wahlbezirke barrierefrei eingerichtet:
Ortsgemeinde Asbach
| Wahlbezirke (Urne): | 1101, 1103, 1105 und 1107 | |
| Wahlraum: | Grundschule „Am Frankenwall“, Schulstraße 7, 53567 Asbach | |
| Wahlbezirk (Urne): | 1102 | |
| Wahlraum: | Gaststätte Weißenfels, An der Holl 13, 53567 Asbach OT Germscheid | |
| Wahlbezirk (Urne): | 1104 | |
| Wahlbezirk (Brief): | 1112 | |
| Wahlraum: | Grundschule Limbach, Altenkirchener Straße 20, 53567 Asbach OT Limbach | |
| Wahlbezirk (Urne): | 1106 | |
| Wahlbezirk (Brief): | 1113 und 1114 | |
| Wahlraum: | Bürgerhaus Asbach, Hauptstraße 50, 53567 Asbach | |
| Wahlbezirk (Brief): | 1108, 1109, 1110 und 1111 | |
| Wahlraum: | Realschule Plus Mensa, Flammersfelder Straße 5 a, 53567 Asbach | |
Ortsgemeinde Buchholz (Westerwald)
| Wahlbezirk (Urne): | 2101 |
| Wahlraum: | Heimathaus Buchholz, Zur alten Schule 1, 53567 Buchholz (Westerwald) |
| Wahlbezirk (Urne): | 2102 |
| Wahlraum: | Gasthaus Höfer, Hauptstraße 53, 53567 Buchholz (Westerwald) |
| Wahlbezirke (Urne): | 2103 und 2104 |
| Wahlraum: | Bürgerhaus Kölsch-Büllesbach, Philipp-Hohn-Platz 1, 53567 Buchholz (Westerwald) OT Kölsch-Büllesbach |
| Wahlbezirk (Urne): | 2105 |
| Wahlraum: | Dorfgemeinschaftshaus Griesenbach, Hohlweg 20, 53567 Buchholz (Westerwald) OT Griesenbach |
| Wahlbezirke (Brief): | 2106, 2107 und 2108 |
| Wahlraum: | Sporthalle an der Grundschule Buchholz, Auf dem Otenbruch 3, 53567 Buchholz (Westerwald) |
| Wahlbezirke (Brief): | 2109 und 2110 |
| Wahlraum: | Grundschule Buchholz, Auf dem Otenbruch 1, 53567 Buchholz (Westerwald) |
Ortsgemeinde Neustadt (Wied)
| Wahlbezirke (Urne): | 3101 und 3102 |
| Wahlraum: | Wiedparkhalle Neustadt, Raiffeisenstraße 9, 53577 Neustadt (Wied) |
| Wahlbezirk (Urne): | 3103 |
| Wahlraum: | Feuerwehrhaus Etscheid, Asbacher Straße 23 a, 53577 Neustadt (Wied) OT Etscheid |
| Wahlbezirke (Urne): | 3104 und 3105 |
| Wahlraum: | Bürgerhaus Fernthal, Werner-Heisenberg-Straße 9, 53577 Neustadt (Wied) OT Fernthal |
| Wahlbezirk (Urne): | 3106 |
| Wahlraum: | Feuerwehrhaus Strauscheid, Kurstraße 2 a, 53577 Neustadt (Wied) OT Strauscheid |
| Wahlbezirk (Urne): | 3107 |
| Wahlraum: | Schützenhaus Rott, Sebastianusweg 3, 53577 Neustadt (Wied) OT Rott |
| Wahlbezirke (Brief): | 3108, 3109, 3110, 3111, 3112, 3113 und 3114 |
| Wahlraum: | Sporthalle Neustadt, Raiffeisenstraße 9, 53577 Neustadt (Wied) |
Ortsgemeinde Windhagen
| Wahlbezirk (Urne): | 4101, 4103 und 4104 |
| Wahlraum: | Erich Kästner Grundschule Windhagen, Reinhard-Wirtgen-Straße 8, 53578 Windhagen |
| Wahlbezirk (Urne): | 4102 |
| Wahlraum: | Pfarrheim Windhagen, Hauptstraße 47, 53578 Windhagen |
| Wahlbezirke (Brief): | 4105, 4106, 4107 und 4108 |
| Wahlraum: | Bürgerhaus / Sporthalle Windhagen, Reinhard-Wirtgen-Straße 6, 53578 Windhagen |
In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit bis zum 16.03.2025 übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat.
Die Briefwahlvorstände treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 16:30 Uhr zusammen.
Wahlberechtigt ist, wer im Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein erhalten hat.
Wer nicht brieflich wählt, kann nur in dem Wahlraum des Stimmbezirks wählen, der in der Wahlbenachrichtigung angegeben ist. Zur Wahl soll die Wahlbenachrichtigung mitgebracht und der Personalausweis, bei Besitz der Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union ein gültiger Pass oder Passersatz, bereitgehalten werden.
Wahlberechtigte, die nicht in ihrem Wahlraum wählen wollen, können noch bis
Freitag, den 04. April 2025, 18 Uhr,
einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragen.
Im Falle einer nachweislichen plötzlichen Erkrankung, bei der ein Aufsuchen des Wahlraums nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich ist, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15 Uhr, gestellt werden. Diese Antragsfrist gilt auch für Wahlberechtigte, die ohne ihr Verschulden weder im Wählerverzeichnis nachgetragen worden sind noch einen Wahlschein von Amts wegen erhalten haben.
Zur Wahl des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Asbach und zur Wahl des Landrates des Landkreises Neuwied ist jeweils nur eine gültige Bewerbung eingereicht worden. Die Wählerinnen und Wähler erhalten einen Stimmzettel mit der Angabe des Familiennamens, der Vornamen, des Berufes oder Standes und des Wohnorts mit Postleitzahl der Bewerberin oder des Bewerbers. Sie geben ihre Stimme in der Weise ab, dass sie durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich machen, ob sie mit „Ja“ oder mit „Nein“ abstimmen.
Jede oder jeder Wahlberechtigte kann ihr oder sein Wahlrecht nur einmal und persönlich ausüben. Die Ausübung des Wahlrechts durch eine Vertreterin oder durch einen Vertreter anstelle des Wahlberechtigten ist unzulässig (§ 3 Abs. 1 Satz 2 und 3 KWG).
Wählerinnen und Wähler, die des Lesens unkundig oder wegen einer körperlichen Beeinträchtigung nicht in der Lage sind, ihre Stimmen abzugeben, können sich zur Stimmabgabe der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfsperson hat den Stimmzettel gemäß dem erklärten Willen der Wählerin oder des Wählers zu kennzeichnen und dies an Eides statt zu versichern. Die Hilfeleistung hat sich auf die Erfüllung der Wünsche der Wählerin oder des Wählers zu beschränken. Die Hilfsperson muss das 16. Lebensjahr vollendet haben und ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfestellung von der Wahl eines anderen erhält.
Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Unbefugt wählt auch, wer im Rahmen zulässiger Assistenz entgegen der Wahlentscheidung des Wahlberechtigten oder ohne eine geäußerte Wahlentscheidung des Wahlberechtigten eine Stimme abgibt. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).
Wahlhandlung und Ermittlung des Wahlergebnisses sind öffentlich.