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Mitteilungsblatt Verbandsgemeinde Asbach
Ausgabe 12/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Durch Beschluss des Ortsgemeinderates der Ortsgemeinde Asbach vom 05.06.2025 ist die nachfolgende Umstufungsverfügung beschlossen worden.

Die Umstufungsverfügung hat folgenden Wortlaut:

U m s t u f u n g s v e r f ü g u n g

Die in der Gemeinde Asbach, Ortslage Bennau, „In der Bennau“, liegende Teilstrecke der Kreisstraße 48 ist nicht in die ihrer Verkehrsbedeutung entsprechende Straßenklasse eingestuft und wird zur Gemeindestraße umgestuft.

Gemäß § 38 Absatz 1 des Landesstraßengesetzes für Rheinland-Pfalz (LStrG) in der z. Zt. gültigen Fassung und des Beschlusses des Gemeinderates der Ortsgemeinde Asbach vom 05.06.2025 wird hiermit die in der Ortsgemeinde Asbach, Ortslage Bennau, verlaufende Straße „In der Bennau“ von Netzknoten 5310 079 nach Netzknoten 5310 150 (Station 0,000 bis Station 0,9) Länge ca. 0,900 km mit Wirkung zum

01. Juli 2026

von einer Kreisstraße zur Gemeindestraße umgestuft.

Im Einzelnen handelt es sich um folgende Flurstücke:

Gemarkung Elsaff-Asbach,

Flur 17, Flurstücke-Nr. 111, 124/44, 21/13, 76/3, 76/5, 70/1, 69/1, 61/4, 61/6

Der genaue Verlauf kann auch aus dem beiliegenden Plan, der Bestandteil der Umstufungsverfügung ist, entnommen werden.

Träger der Straßenbaulast ist nach Umstufung zur Gemeindestraße die Ortsgemeinde Asbach.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Bescheid (Verfügung, Anordnung oder Entscheidung) kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Verbandsgemeindeverwaltung Asbach, Flammersfelder Str. 1, 53567 Asbach, schriftlich, in elektronischer Form nach § 3a Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes, schriftformersetzend nach § 3a Abs. 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes und § 9a Abs. 5 des Onlinezugangsgesetzes oder zur Niederschrift erhoben werden. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruches ist die Widerspruchsfrist nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser Frist (Satz 1) bei der oben genannten Behörde eingegangen ist. Für die elektronische Form ist der Widerspruch an vg-asbach@poststelle.rlp.de zu richten.

Die Umstufungsverfügung wird hiermit bekannt gemacht und gilt ab dem 20.03.2026 als bekannt gegeben.

Der Wortlaut des Beschlusses der Ortsgemeinde und die Widmungsverfügung einschließlich des Planes können von montags bis freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, zusätzlich mittwochs von 14:00 bis 16:00 Uhr und donnerstags von 14:00 bis 18:00 Uhr bei der Verbandsgemeindeverwaltung in Asbach, Flammersfelder Straße 1 (Rathaus) im Tiefbauamt (Zimmer 42) eingesehen werden.

Asbach, den 09.03.2026
gez.
Michael Christ, Bürgermeister  —  (Siegel)
Verbandsgemeinde Asbach