Das Land Rheinland-Pfalz hat gesetzlich die flächendeckende Einführung des wiederkehrenden Straßenausbaubeitrages beschlossen. Die Ortsgemeinden in Rheinland-Pfalz sind daher verpflichtet, den wiederkehrenden Beitrag bis zum 01.01.2024 einzuführen.
Die Umstellung erfolgt schrittweise in jeder Ortsgemeinde. Die veröffentlichte Satzung betrifft nur die Ortsgemeinde Neustadt (Wied). Bis Ende 2023 soll die Einführung des wiederkehrenden Beitrages in der gesamten Verbandsgemeinde Asbach abgeschlossen sein.
Die komplette Satzung der Ortsgemeinde Neustadt (Wied) sowie die Pläne zu den gebildeten Abrechnungseinheiten finden Sie auf unserer Homepage: https://vg-asbach.de/wkb
An dieser Stelle werden auch aktuelle Informationen und die Erklärung des wiederkehrenden Beitrages bereitgestellt: