Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 98 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:
Mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt:
| gegenüber bisher Euro | verändert um Euro | auf nunmehr Euro | |
| 1. im Ergebnishaushalt | |||
| der Gesamtbetrag der Erträge | 23.463.150 | 5.116.500 | 28.579.650 |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen | 24.947.030 | 2.002.020 | 26.949.050 |
| der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag | -1.483.880 | 3.114.480 | 1.630.600 |
| 2. im Finanzhaushalt | |||
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen | -660.020 | 9.214.590 | 8.554.460 |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit | 14.000 | 845.000 | 859.000 |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | 1.146.000 | 4.619.000 | 5.765.000 |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | -1.132.000 | -3.774.000 | -4.906.000 |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 1.792.020 | -5.440.480 | -3.648.460 |
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2023 wie folgt festgesetzt:
| Grundsteuer A | von bisher 250 v. H. | auf 345 v. H. |
| Grundsteuer B | von bisher 250 v. H. | auf 365 v. H. |
| Gewerbesteuer | von bisher 365 v. H. | auf 374 v. H. |
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2020 beträgt 59.044.259 €. Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021 beträgt voraussichtlich 44.379.506 €. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 beträgt 47.196.126 € und zum 31.12.2023 48.826.726 €.
Die vorstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2023 ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 13. März 2023 vorgelegt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.
Der 1. Nachtragshaushaltsplan 2023 der Ortsgemeinde Windhagen liegt zur Einsicht von Freitag, den 31. März 2023 bis einschließlich Mittwoch, den 12. April 2023 im Rathaus in Asbach, Flammersfelder Straße 1, Zimmer 68, montags bis freitags von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie mittwochs von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und donnerstags von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr, öffentlich aus.
Es wird darauf hingewiesen, dass Satzungen gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung (GemO), die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn
| 1. | die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, |
| oder | |
| 2. | vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. |
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist auch auf www.vg-asbach.de (hier: Aktuelles / Bekanntmachungen) einsehbar.
Windhagen, den 23.03.2023
gez. Martin Buchholz
- Ortsbürgermeister -