Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 98 Gemeindeordnung (GemO) in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1 - Ergebnis- und Finanzhaushalt
| Festgesetzt werden für | ||
| das Haushaltsjahr | 2023 | 2024 |
| 1. im Ergebnishaushalt | ||
| der Gesamtbetrag | ||
| der Erträge auf | 12.409.150 € | 15.382.900 € |
| der Gesamtbetrag | ||
| der Aufwendungen auf | 16.383.930 € | 13.863.080 € |
| der Jahresüberschuss / | ||
| Jahresfehlbetrag auf | -3.974.780 € | 1.519.820 € |
| 2. im Finanzhaushalt | ||
| der Saldo der ordentlichen Ein- und | ||
| Auszahlungen auf | -3.584.580 € | 2.622.970 € |
| die Einzahlungen aus | ||
| Investitionstätigkeit auf | 751.500 € | 292.500 € |
| die Auszahlungen aus | ||
| Investitionstätigkeit auf | 4.072.400 € | 1.580.000 € |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus | ||
| Investitionstätigkeit auf | -3.320.900 € | -1.287.500 € |
§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4 Steuersätze
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| Für das Haushaltsjahr | 2023 | 2024 |
| Für die Grundsteuer A auf | 315 v. H. | 315 v. H. |
| Für die Grundsteuer B auf | 400 v. H. | 400 v. H. |
| Für die Gewerbesteuer auf | 374 v. H. | 374 v. H. |
§ 5 Eigenkapital
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2019 betrug 41.024.307 €. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2020 beträgt 41.135.263 € und zum 31.12.2021 voraussichtlich 39.688.521 €. Zum 31.12.2022 wird es voraussichtlich 39.524.910 €, zum 31.12.2023 voraussichtlich 35.550.130 € und zum 31.12.2024 wird es voraussichtlich 37.069.950 € betragen.
§ 6 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 10.000 € überschritten sind.
Als nicht erheblich gelten Aufwendungen, die im Rahmen der Jahresabschlussbuchungen (z. B. Abschreibungen, Wertberichtigungen auf Forderungen und verpflichtende Zuführungen zu Rückstellungen) anfallen.
§ 7 Wertgrenze für Investitionen
Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 20.000 € sind im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen.
Hinweis:
Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2023 und 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 23.02.2023 vorgelegt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom Dienstag, den 11.04.2023 bis einschließlich Mittwoch, den 19.04.2023 (montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie mittwochs von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr) bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Zimmer 69, Flammersfelder Straße 1, 53567 Asbach, öffentlich aus.
Es wird darauf hingewiesen, dass Satzungen gemäß § 24 Abs. 6 GemO, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn
| 1. | die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder |
| 2. | vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. |
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist auch auf www.vg-asbach.de (hier: Aktuelles / Bekanntmachungen) einsehbar.