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Mitteilungsblatt Verbandsgemeinde Asbach
Ausgabe 14/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

über das 1. Änderungsverfahren zum Bebauungsplan „Wochenendplatz Hallerbach“, Ortsgemeinde Windhagen

hier: Auslegung der Verfahrensunterlagen gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Ortsgemeinderat Windhagen hat am 07.10.2021 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des 1. Änderungsverfahrens des Bebauungsplanes „Wochenendplatz Hallerbach“ in Windhagen-Hallerbach beschlossen.

Darüber hinaus hat der Ortsgemeinderat in seiner Sitzung am 20.03.2025 den Bebauungsplanentwurf gebilligt und entschieden die Planunterlagen öffentlich auszulegen.

Die Lage des Planbereichs kann aus der nachfolgenden Karte entnommen werden (Datengrundlage: Geobasisinformationen der Vermessungs- und Katasterverwaltung Rheinland-Pfalz; Zustimmung v. 15.1.2002).

Planinhalt:

Für das Wochenendgebiet Hallerbach existieren zwei rechtskräftige Bebauungspläne, die sich über die Ortsgemeinden Windhagen (Ortsteil Hallerbach) und Vettelschoß erstrecken. Trotz der rechtsverbindlichen Bebauungspläne wurde eine Genehmigung des Platzes nicht beantragt bzw. liegt nicht vor.

In Teilen des Plangebietes stimmt die zwischenzeitlich entstandene Bebauung nicht mit dem bestehenden Bebauungsplan überein. Zur städtebaulichen Neuordnung des Bereichs hat der Ortsgemeinderat am 07. Oktober 2021 die 1. Änderung des Bebauungsplanes beschlossen.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 1 der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Windhagen wird hiermit bekannt gemacht, dass folgende Planunterlagen ausgelegt werden:

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Entwurf der Planurkunde

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Entwurf der textlichen Festsetzungen mit einer Begründung

Folgende umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen sind (teilweise in der Form von Fachgutachten) verfügbar und liegen ebenfalls öffentlich aus:

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Umweltbericht mit integriertem Fachbeitrag Naturschutz und Artenschutzrechtlicher Vorprüfung mit Aussagen zu den Schutzgütern Mensch, Tiere, Biotopschutz, Habitatschutz, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, Kultur- und sonstigen Sachgütern;

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die weiteren wesentlichen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zu den Themen Geräuschemissionen und -immissionen, Wasser, Artenschutz, Boden sowie Kulturgüter/Archäologie/Bodendenkmäler.

Zudem ist die Möglichkeit zur Einsichtnahme auf einschlägige DIN-Vorschriften gewährleistet.

Die Auslegung findet statt in der Zeit von Freitag, den 04.04.2025 bis Mittwoch, den 07.07.2025 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Asbach, Flammersfelder Str. 1, 53567 Asbach, Gebäude B, 1. Obergeschoss im Bereich der Bauverwaltung während der Dienststunden (montags bis mittwochs von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr, freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr).

Die oben beschriebenen Planunterlagen sind zudem auch im o.a. Zeitraum auf der Homepage der Verbandsgemeinde Asbach unter: www.vg-asbach.de (hier Aktuelles {{gt}} Bekanntmachungen) zu finden oder über das zentrale Landesportal www.geoportal.rlp.de (veröffentlichte Offenlagen zu Bauleitplänen) zugänglich.

Während der oben genannten Auslegungsfrist können Anregungen und Stellungnahmen zu der Planung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Asbach schriftlich, mündlich, zur Niederschrift oder in sonstiger geeigneter Textform (z.B. Fax oder E-Mail) abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Ortsgemeinde/Verbandsgemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen undderen Inhalt für die Rechtsmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist (§§ 3 Abs. 2 Satz 2 und 4a Abs. 6 BauGB).

Ortsgemeinde Windhagen, den 25.03.2025
gez.
Hans Dieter Geiger
-Ortsbürgermeister-