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Mitteilungsblatt Verbandsgemeinde Asbach
Ausgabe 15/2023
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Amtliche Einwohnerbefragung

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Verkehrsprobleme an der Kreuzung der Landesstraße 247 „Rottbitzer Straße“ und der Kreisstraße 30 „Windhagener Weg“ (Kreuzungsbereich BAB 3 in NRW) waren in den letzten Jahren bereits Gegenstand mehrerer Beratungen des Ortsgemeinderates in Windhagen. Die Landesstraße 247 liegt in der Baulast des Landes Nordrhein-Westfalen, die Kreisstraße 30 liegt in der Baulast des Rhein-Sieg-Kreises. Aufgrund der bestehenden Verkehrsprobleme wurden mit Unterstützung der Stadt Bad Honnef für den Kreuzungsbereich in der Vergangenheit mehrere verkehrstechnische Untersuchungen durchgeführt. Es wurde eine neue Ampelanlage in dem Kreuzungsbereich in Betrieb genommen. Weitere bauliche Maßnahmen sind jedoch weder seitens des Landes Nordrhein-Westfalen, noch seitens des Rhein-Sieg Kreises geplant oder zu erwarten. Verkehrstechnische Untersuchungen ergaben, dass der Kreuzungsbereich überlastet ist und durch eine Kreisverkehrsanlage (Kreisverkehr) entlastet werden kann. Die Ortsgemeinde Windhagen ist aufgrund der immer wieder auftretenden Stausituationen - insbesondere während des Berufsverkehrs - dieser Empfehlung gefolgt und hat sich bereit erklärt, die Kosten für die Planung zu übernehmen und in Aussicht gestellt, soweit die Haushaltslage dies zulässt, auch die voraussichtlichen Baukosten zu übernehmen. Die Übernahme der endgültigen Baukosten unterliegt daher noch der weiteren Beschlussfassung.

Mit Unterstützung der Stadt Bad Honnef konnte im Jahre 2016/17 der erste Planentwurf einer Kreisverkehrsanlage vorgelegt und verabschiedet werden. Die Kosten wurden damals auf rund 1,6 Million € geschätzt.

Die weitere fachbehördliche Prüfung ergab jedoch, dass aufgrund der bestehenden notwendigen Aufstellfläche zur Auffahrt zur BAB 3 weiterhin eine Verlegung des geplanten Kreisverkehrs in Richtung Asbach erfolgen muss. Es erfolgte daher eine Umplanung des Kreisverkehrs, der weitere Entwurf wurde mit den Fachbehörden erneut abgestimmt und Ende des Jahres 2022 dem Gemeinderat mit einer aktualisierten Kostenschätzung vorgelegt. Der Kreisverkehr ist nun größer dimensioniert und wurde um ca. 120 m mit einer neuen Verkehrsführung verschoben. Die neue Planung ist daher mit Mehrkosten verbunden, die aktuelle Schätzung beläuft sich auf rund 4,5 Millionen €. Die Ortsgemeinde Windhagen hat für die Maßnahme in den letzten Jahren bereits 3,5 Million € in ihren Haushalt zurückgestellt. Auch der neue Kostenrahmen bleibt nach dem aktuellen Stand der Haushaltsplanung schuldenfrei finanzierbar. Die Ortsgemeinde kann das Projekt aus finanzieller Sicht damit weiterhin verfolgen. An der Stelle ist allerdings darauf hinzuweisen, dass die Annahmen auf aktuellem Stand beruhen und insbesondere die Einnahmen aus der Gewerbesteuer keinen erheblichen Rückgang erleiden dürfen.

Bevor weitere Planungsschritte und Fachgutachten eingeleitet werden, hat der Ortsgemeinderat Windhagen am 17.12.2022 beschlossen, dass ein Votum der Windhagener Bürger zu der beabsichtigten Baumaßnahme eingeholt werden soll.

Planungsunterlagen und eine Verkehrssimulation haben wir für Sie zur Information auf der Internetseite https://www.vg-asbach.de/ortsgemeinden/windhagen/amtliche-einwohnerbefragung/ eingestellt.

In diesem Zusammenhang ist klarstellend darauf hinzuweisen, dass die Planung und auch die Bauausführung weiterhin in der Zuständigkeit der für die Straßen zuständigen Baulastträger verbleiben müssen, also beim Land Nordrhein-Westfalen und dem Rhein-Sieg Kreis.

Am 19.01.2023 hat eine Informationsveranstaltung zu dem Thema stattgefunden.

Zudem wird in Ausgaben des Mitteilungsblattes ausführlich über den Sachverhalt berichtet.

Die amtliche Einwohnerbefragung ist eine Möglichkeit kommunaler Einwohnerbeteiligung, die zwischen dem Einwohnerantrag nach § 17 GemO und dem Bürgerentscheid gem. § 17a GemO anzusiedeln ist.

Die amtliche Einwohnerbefragung gibt in Form einer Momentaufnahme das Meinungsbild eines Teils oder der Gesamtheit der Bevölkerung zu einem bestimmten Sachverhalt wieder. Das Ergebnis einer amtlichen Einwohnerbefragung ist allerdings für den Gemeinderat nicht verbindlich. Das freie Mandat der Ratsmitglieder gem. § 30 Abs. 1 GemO wird nicht eingeschränkt.

Im Interesse eines umfassenden Meinungsbildes bitte ich Sie an der amtlichen Einwohnerbefragung bis zum 07.05.2023 teilzunehmen, damit dem Gemeinderat eine weitere Entscheidungshilfe zur Verfügung steht. Hierzu erhalten Sie im April noch Post.

Das Ergebnis wird der Bevölkerung von Windhagen natürlich zeitnah öffentlich bekannt gemacht.

Mit freundlichen Grüßen und einem herzlichen Dank für die Mitwirkung

Martin Buchholz. Ortsbürgermeister