hier:
| 1. | Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie |
| 2. | Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB |
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Asbach hat mit Beschluss vom 21.12.2023 die Einleitung des Verfahrens zur 6. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Kirchenbitz“ beschlossen.
Das Planvorhaben der Ortsgemeinde Asbach wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Die Lage des vorgesehenen Planbereichs kann dem nachfolgenden Planausschnitt entnommen werden (Datengrundlage: Geobasisinformationen der Vermessungs- und Katasterverwaltung Rheinland-Pfalz, gem. Zustimmung vom 15.10.2002).
Planinhalt:
Im Jahr 2003 wurde südlich der Ortslage Asbach der Bebauungsplan „Kirchenbitz“ aufgestellt. Die hier verfügbaren gewerblichen Bauflächen sind nahezu vollständig bebaut und in Nutzung. Ein im südöstlichen Bereich ansässiger Gewerbebetrieb plant eine betriebliche Expansion am bestehenden Standort. Zur Realisierung der Erweiterungsabsicht sollen mit der Bebauungsplanänderung die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden.
Zur Erfüllung der gemäß § 3 Abs. 1 BauGB vorgeschriebenen frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung wird mitgeteilt, dass die ersten Planentwürfe und Planunterlagen mit der Möglichkeit zur Einsichtnahme auf einschlägige DIN-Vorschriften zu diesem Bebauungsplan in der Zeit von
Freitag, den 26. April 2024 bis Dienstag, den 28. Mai 2024
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Asbach,
Flammersfelder Str. 1, 53567 Asbach,
1. OG im Wartebereich der Bauabteilung,
während der Dienststunden
(montags bis mittwochs von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr,
donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr,
freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr)
öffentlich ausliegen, um über die Planungen öffentlich zu unterrichten.
Mit diesem Beteiligungsschritt steht für die Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Anregungen und Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf können bei der Verbandsgemeinde Asbach schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden.
Die oben beschriebenen Planunterlagen sind in diesem Zeitraum auch auf der Homepage der Verbandsgemeinde Asbach unter: www.vg-asbach.de (Aktuelles-Beteiligung zur Bauleitplanung) eingestellt.