Der Ortsgemeinderat hat am 4. Dezember 2025 auf Grund von § 95 Gemeindeordnung (GemO) in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Festgesetzt werden für das Haushaltsjahr
| 2026 | 2027 | ||
| 1. | im Ergebnishaushalt | ||
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 47.122.350 € | 38.324.350 € | |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 47.623.750 € | 34.547.500 € | |
| der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag auf | -501.400 € | 3.776.850 € | |
| 2. | im Finanzhaushalt | ||
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | -8.889.100 € | 1.775.450 € | |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 0 € | 0 € | |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 5.374.000 € | 1.326.000 € | |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | -5.374.000 € | -1.326.000 € | |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | -14.263.100 € | 449.450 € | |
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Kredite zur Liquiditätssicherung werden nicht beansprucht.
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| Für das Haushaltsjahr | 2026 | 2027 |
| Für die Grundsteuer A | auf 345 v. H. | 345 v. H. |
| Für die Grundsteuer B | auf 365 v. H. | 365 v. H. |
| Für die Gewerbesteuer | auf 374 v. H. | 374 v. H. |
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 betrug 54.575.647 €. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2025 beträgt 54.096.297 €. Zum 31.12.2026 wird es voraussichtlich 53.594.897 € betragen und zum 31.12.2027 voraussichtlich 57.371.747 €.
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 10.000 € überschritten sind.
Als nicht erheblich gelten Aufwendungen, die im Rahmen der Jahresabschlussbuchungen (z. B. Abschreibungen, Wertberichtigungen auf Forderungen und verpflichtende Zuführungen zu Rückstellungen) anfallen.
Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 20.000 € sind im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen.
Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 05.12.2025 vorgelegt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.
Der Haushaltsplan liegt vom 10.04.2026 bis einschließlich 21.04.2026 zur Einsichtnahme im Rathaus, Flammersfelder Straße 1, Gebäude B / 2. OG Treppenhaus, 53567 Asbach, während der allgemeinen Öffnungszeiten öffentlich aus. Die Bekanntmachung ist in dem Zeitraum im Internet unter www.vg-asbach.de (Aktuelles / Bekanntmachungen) eingestellt. Der Haushaltsplan ist abrufbar unter www.vg-asbach.de (Verbandsgemeinde / Rathaus-und-Verwaltung / Haushaltspläne).
Gemäß § 24 Abs. 6 GemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO oder auf Grund der GemO zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
| 1. | die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder |
| 2. | vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. |
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.