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Mitteilungsblatt Verbandsgemeinde Asbach
Ausgabe 17/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Unteren Landwirtschaftsbehörde über verkäufliche Landwirtschaftsflächen

Über die Genehmigung der Veräußerung der nachstehenden Grundstücke (als Kaufpaket) ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden:

Gemarkung Schöneberg

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Flur 26, Flurst. 41, Landwirtschaftsfläche, Forstfläche

Vorn im Rückelsberg,

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Flur 26, Flurst. 44, Landwirtschaftsfläche,

Unten in den Hellen Wiesen,

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Flur 29, Flurst. 16, Landwirtschaftsfläche,

In den Erlen,

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Flur 29, Flurst. 17, Landwirtschaftsfläche,

In den Erlen,

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Flur 29, Flurst. 44, Landwirtschaftsfläche,

Auf dem Platz,

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Flur 30, Flurst. 26, Landwirtschaftsfläche,

Im Jähen Feld,

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Flur 30, Flurst. 38, Landwirtschaftsfläche,

Auf den Ehrbitzen,

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Flur 30, Flurst. 40, Landwirtschaftsfläche,

Auf dem Bornstück,

Landwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb dieser Flächen

(als Kaufpaket) interessiert sind, werden gebeten, dies der Kreisverwaltung Neuwied als Untere Landwirtschaftsbehörde innerhalb von 10 Tagen nach dem Erscheinen dieser Bekanntmachung im örtlichen

Mitteilungsblatt bzw. spätestens 3 Tage nach dem Ende der angegebenen Aushangfrist schriftlich mitzuteilen.

Interessenten erhalten sodann von der Kreisverwaltung einen Fragebogen zugesandt.