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Mitteilungsblatt Verbandsgemeinde Asbach
Ausgabe 17/2026
Sonstige amtliche Mitteilungen
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Die Vorfahrtregelung entlang der Kreisstraßen 61 und 64 in der Ortslage Limbach, welche dort die „Altenkirchener Straße“ und die „Krumbachtalstraße“ umfasst, wird mit Aufstellung der entsprechenden Verkehrszeichen Mitte April geändert. Die Verkehrsregelung soll so sein, dass es für den Verkehrsteilnehmer möglichst einfach ist, sich richtig zu verhalten. Der gute Ausbau der Kreisstraßen 61 und 64 vermittelt dem Verkehrsteilnehmer den Eindruck, dass er sich auf der Vorfahrtsstraße befinden würde. Die Verkehrsteilnehmer aus den einmündenden Straßen sind nun wartepflichtig und zum Gewähren der Vorfahrt verpflichtet. Die Aufhebung der Regelung „Rechts vor Links“ führt zur Übereinstimmung mit der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung.

Die Verbandsgemeindeverwaltung Asbach hat als zuständige Straßenverkehrsbehörden die neue Beschilderung bereits angeordnet. Diese wird durch die Straßenmeisterei Linz aufgestellt.

Solch eine Änderung der Vorfahrt betrifft noch weitere Ortslagen, sodass auch dort in nächster Zeit entsprechende verkehrsrechtliche Anordnungen ergehen werden.

Asbach, 26. März 2026
Verbandsgemeindeverwaltung Asbach
Straßenverkehrsbehörde