Über die Genehmigung der Veräußerung der nachstehenden Grundstücke (als Kaufpaket) ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden:
Gemarkung Bühlingen
- Flur 19, Flurstück 41/1, Waldfläche, groß 4,2977 ha
in der Kugelbergsdell,
- Flur 19, Flurstück 42, Waldfläche, groß 4,1560 ha
An dem Prangenberger Fußpfad,
Es werden Anteile der zu veräußernden Grundstücke verkauft.
Land- und Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb dieser Flächen (als Kaufpaket) interessiert sind, werden gebeten, dies der Kreisverwaltung Neuwied als Untere Landwirtschaftsbehörde innerhalb von 10 Tagen nach dem Erscheinen dieser Bekanntmachung im örtlichen Mitteilungsblatt bzw. spätestens 3 Tage nach dem Ende der angegebenen Aushangfrist schriftlich mitzuteilen.
Interessenten erhalten sodann von der Kreisverwaltung einen Fragebogen zugesandt.