Zu einem schönen und gepflegten Ortsbild und einer ordnungsgemäßen Oberflächenentwässerung gehören saubere Straßen und Gehwege.
Die Reinigung öffentlicher Straßen und Gehwege wird in der Satzung der jeweiligen Ortsgemeinde über die Reinigung öffentlicher Straßen geregelt.
Die Reinigungspflicht obliegt den Eigentümern von Grundstücken (sowohl von bebauten als auch unbebauten Grundstücken), die an eine öffentliche Straße angrenzen. Die Reinigungspflicht umfasst insbesondere das Säubern der Straße, die Schneeräumung auf den Gehwegen, die Beseitigung von Schmutz, Sand, Laub sowie sonstigem Unrat und das Freihalten von oberirdischen Vorrichtungen auf der Straße, die der Entwässerung dienen.
Wir bitten alle Grundstückseigentümer, den Straßen- bzw. Gehwegabschnitt entlang Ihres Grundstückes entsprechend zu überprüfen und gegebenenfalls die erforderlichen Arbeiten zur Straßenreinigung sowie das Zurückschneiden von Ästen und Zweigen zu veranlassen.