Titel Logo
Mitteilungsblatt Verbandsgemeinde Asbach
Ausgabe 18/2024
Sonstige amtliche Mitteilungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Europa- und Kommunalwahlen am 9. Juni 2024

Beantragung von Briefwahlunterlagen

Bis zum 03.05.2024 sollen in der Verbandsgemeinde Asbach die Wahlbenachrichtigungen für die Europa- und die Kommunalwahlen durch die Deutsche Bundespost zugestellt sein. Mit dieser Wahlbenachrichtigung können Sie am Wahlsonntag in dem angegebenen Wahlraum wählen.

Wenn Sie am Wahltag nicht vor Ort in ihrem Wahlbezirk wählen können oder wollen, können Sie Wahlunterlagen für eine Briefwahl beantragen.

Die Verwaltung wird ab 6. Mai 2024 (frühestmöglicher Termin für die Ausgabe von Wahlscheinen / Briefwahlunterlagen) mit der Versendung der Unterlagen beginnen.

Nutzen Sie bitte eine der folgenden Möglichkeiten, um ihre Briefwahlunterlagen zu beantragen:

Online Antrag

• Über den QR Code auf der Wahlbenachrichtigung bzw. hier:

• Über die Homepage der Verbandsgemeinde Asbach unter

Verbandsgemeinde - Wahlen (Link: https://tbk.ewois.de/IWS/startini.do?mb=172)

Antrag per E-Mail

In besonders dringenden Fällen kann die Beantragung der Briefwahl auch per Mail an briefwahl@vg-asbach.de erfolgen.

Bitte teilen Sie uns in dem formlosen Antrag folgende Daten mit:

• Name, Vorname

• Geburtsdatum

• Postalische Adresse

• Ggfls. zusätzlich eine abweichende Adresse, an die die Wahlunterlagen versendet werden sollen.

Schriftliche Beantragung

Sie können die Briefwahl auch schriftlich auf dem Postweg beantragen.

Hierzu füllen Sie bitte den Wahlscheinantrag (Rückseite Wahlbenachrichtigung) aus, und übersenden diesen in einem frankierten Umschlag an die:

Verbandsgemeindeverwaltung Asbach

- Briefwahl -

Flammersfelder Straße 1

53567 Asbach

Wir schicken Ihnen die Wahlunterlagen dann kurzfristig zu.

Persönliche Beantragung

Sollten Sie Ihren Wahlschein und die Briefwahlunterlagen persönlich im Rathaus abholen wollen, haben Sie die Möglichkeit Ihre Stimme gleich vor Ort abzugeben. Die Verwaltung stellt sicher, dass Sie Ihren Stimmzettel unbeobachtet kennzeichnen und in den Stimmzettelumschlag legen können.

Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.