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Mitteilungsblatt Verbandsgemeinde Asbach
Ausgabe 19/2023
Sonstige amtliche Mitteilungen
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Verunreinigungen durch Hundekotin der Ortslage Etscheid, Heimatstraße

In letzter Zeit sind bei der Verbandsgemeindeverwaltung Asbach wieder vermehrt Beschwerden über Verunreinigungen durch Hundekot eingegangen. Insbesondere in der Ortslage Etscheid, Heimatstraße sowie in der Verlängerung, auch auf den angrenzenden Feldern, wurde Hundekot festgestellt. Aber auch in anderen Bereichen der Verbandsgemeinde Asbach kommt es immer wieder zu Verunreinigungen der Bürgersteige, Straßen, Kinderspielplätze und Parkanlagen durch Hundekot. Auch private Grundstückseigentümer und Landwirte beklagen sich darüber, dass es leider immer noch Hundebesitzer gibt, die es ihrem Hund erlauben, das „Geschäft“ auf fremden Grundstücken zu verrichten. Dies führt zum Ärgernis und nicht selten zu Konfrontationen zwischen Hundehaltern und anderen Mitbürgern.

Wir appellieren deshalb an alle Hundebesitzer: Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Hund seine Notdurft nicht überall verrichtet. Und wenn es schon am falschen Ort passiert, dann beseitigen Sie die „Hinterlassenschaft” Ihres Vierbeiners bitte umgehend. Bedanken möchten wir uns natürlich bei den Hundebesitzern die immer Vorbildlich den Hundekot ihres Vierbeiners entfernen.

Hinweisen möchten wir nochmals darauf, dass nach der Gefahrenabwehrverordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen der Verbandsgemeinde Asbach vom 01.03.2008 (in Kraft seit 01.04.2008) Halter und Führer von Hunden dafür sorgen müssen, dass öffentliche Anlagen und Gehflächen öffentlicher Straßen, auch die hier befindlichen Böschungen, Rand- und Seitenstreifen, nicht durch Hundekot verunreinigt werden. Zur Beseitigung eingetretener Verunreinigungen sind Halter und Führer nebeneinander in gleicher Weise unverzüglich verpflichtet. Die Nichtbeachtung dieser Bestimmung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Das Ordnungsamt der Verbandsgemeinde Asbach ist angewiesen, entsprechende Überprüfungen vorzunehmen.

53567 Asbach, den 11.05.2023
Verbandsgemeindeverwaltung Asbach
-örtl. Ordnungsbehörde-