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Mitteilungsblatt Verbandsgemeinde Asbach
Ausgabe 19/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Steuern- und Abgaben werden fällig: Termin 15. Mai 2023 

Grundsteuer, Gewerbe- und Hundesteuer, Abwasserentgelte sowie die Landwirtschaftskammerbeiträge werden fällig und sind bis spätestens zu dem im Steuer- und Abgabenbescheid festgesetzten Termin zu zahlen.

Danach werden die fälligen Beträge im Verwaltungsvollstreckungsverfahren, mit Berechnung von Säumniszuschlägen und Kosten zwangsweise eingezogen.

53567 Asbach, den 10.05.2023

Verbandsgemeindekasse Asbach

Einzugsermächtigung

Wenn Sie der Verbandsgemeindekasse eine Einzugsermächtigung erteilen, werden die Steuern- und Abgaben bei Fälligkeit von Ihrem Konto abgebucht.

Es gibt für Sie kein Vergessen mehr. Sie ersparen sich Zeit und Ärger, Wege und Kosten (auch für den Einzug kleiner Beträge durch den Vollstreckungsbeamten müssen mindestens 20,85 EUR Vollstreckungskosten berechnet werden).

Wenn Sie den folgenden Abschnitt ausfüllen und an die Verbandsgemeindekasse in 53567 Asbach senden, werden schon beim nächsten Fälligkeitstermin die von Ihnen zu zahlenden Steuern- und Abgaben von Ihrem Konto abgebucht.

Hiermit ermächtige(n) ich/wir die Verbandsgemeindekasse Asbach (Gläubiger-Identifikationsnummer: DE87ZZZ00000062035) widerruflich die von mir/uns zu zahlenden Steuern- und Abgaben bei Fälligkeit zu Lasten meines/unseres Kontos mittels Lastschrift einzuziehen.

Meine Anschrift

Konto-Nr.:

Bankleitzahl:

Bank:

Bic:

IBAN:

Steuer-Konto-Nr.:

Ort und Datum:

Unterschrift: