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Mitteilungsblatt Verbandsgemeinde Asbach
Ausgabe 19/2024
Sonstige amtliche Mitteilungen
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Kommunal- und Europawahl 2024

Hinweis:

Das Zerstören, Abreißen oder Beschmieren von Wahlplakaten auf den Wahlplakatwänden erfüllt den Tatbestand der Sachbeschädigung und wird zur Anzeige gebracht.

Ausnahme: Eine unrechtmäßige Plakatierung der zugewiesenen Feldeinteilung darf seitens der Parteien/Wählergruppen/Einzelbewerber entfernt werden.