Fälligkeit der Hundesteuer für das Jahr 2023 für die Ortsgemeinden Asbach und Windhagen
Gemäß § 6 Absatz 2 Hundesteuersatzung der Ortsgemeinden Asbach und Windhagen wird die Hundesteuer durch Steuerbescheid mit Dauerwirkung festgesetzt. Dies gilt für alle Steuerpflichtigen, die im Jahr 2023 die gleichen Steuern wie im Vorjahr zu entrichten haben.
Es ergeht nur noch ein Steuerbescheid, wenn eine Veränderung in der Bemessungsgrundlage oder im Gebührensatz vorgenommen wird. Für all diejenigen, bei denen keine Änderung erfolgt, gilt der letzte Steuerbescheid so lange weiter, bis eine Änderung eintritt.
Die Steuerpflichtigen haben bis zur Bekanntgabe eines neuen Bescheides zu den jeweiligen Fälligkeitsterminen die Steuern unter Zugrundelegung der zuletzt ergangenen Bescheide zu entrichten.
Die Fälligkeitstermine sind am -15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.
- bei Jahresfälligkeit am 01.07.
Konto der Verbandsgemeindekasse: — Sparkasse Neuwied
— Konto-Nr. 013 000 013
— BLZ 574 501 20
— BIC MALADE51NWD
— IBAN DE77 5745 0120 0013 0000 13
Bei den Steuerpflichtigen, die eine Bankeinzugsermächtigung erteilt haben, werden die Raten zu den jeweiligen Fälligkeitsterminen abgebucht.
Asbach, den 12.01.2023
Verbandsgemeindeverwaltung Asbach
-Steueramt-