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Mitteilungsblatt Verbandsgemeinde Asbach
Ausgabe 2/2023
Sonstige amtliche Mitteilungen
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Bekanntmachung der Unteren Landwirtschaftsbehördeüber verkäufliche Landwirtschaftsflächen

Über die Genehmigung der Veräußerung der nachstehenden Grundstücke (als Kaufpaket) ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden:

Gemarkung Schöneberg (bei Asbach)

- Flur 28, Flurstück 28,

Mischwald,

In der Hardt,

groß 0,3500 ha

- Flur 29, Flurstück 50,

Laubwald, Nadelwald

Unten in den Grinten

groß 1,2321 ha

- Flur 30, Flurstück 36,

Landwirtschaftsfläche,

auf den Ehrbitzen,

groß 0,4009 ha

- Flur 30, Flurstück 37,

Landwirtschaftsfläche,

auf den Ehrbitzen,

groß 0,1510 ha

Gemarkung Bühlingen

- Flur 7, Flurstück 61,

Waldfläche,

im Kornschalter,

groß 0,0850 ha

Nur Land- und Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb dieser Flächen (als Kaufpaket) interessiert sind, können dies der Kreisverwaltung Neuwied als Untere Landwirtschaftsbehörde innerhalb von 10 Tagen nach dem Erscheinen dieser Bekanntmachung im örtlichen Mitteilungsblatt bzw. spätestens 3 Tage nach dem Ende der angegebenen Aushangfrist schriftlich mitteilen.

Interessenten erhalten sodann von der Kreisverwaltung einen Fragebogen zugesandt.