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| 1. | Bekanntmachung über den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) und |
| 2. | Bekanntmachung über die Unterrichtung der Öffentlichkeit sich über die Planung zu informieren gemäß § 13 a Abs. 3 Nr. 2 BauGB sowie |
| 3. | Bekanntmachung über die Auslegung der Verfahrensunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB |
Der Ortsgemeinderat Neustadt (Wied) hat am 14. Dezember 2023 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Bühlinger Straße“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB beschlossen. Gleichzeitig wurde der Bebauungsplanentwurf gebilligt und beschlossen die Planunterlagen öffentlich auszulegen.
Die Lage der von der Planung betroffenen Grundstücke kann aus dem nachfolgenden Kartenausschnitt entnommen werden (Datengrundlage: Geobasisinformationen der Vermessungs- und Katasterverwaltung Rheinland-Pfalz; Zustimmung v. 15.1.2002).
Planinhalte und Planungsanlass:
Im Planbereich sollen mit Hilfe des Bebauungsplanes die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer Ausstellungshalle für Kraftfahrzeuge mit der Option für die Nutzung durch Handwerksbetriebe geschaffen werden.
Im vorliegenden Planverfahren wird von der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und Erörterung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB abgesehen.
Jedermann hat aber gemäß § 13a Absatz 3 Satz 2 BauGB die Möglichkeit, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Asbach, Flammersfelder Straße 1, Bauabteilung (Zimmer 43) während den allgemeinen Besuchszeiten innerhalb von 2 Wochen, beginnend mit dem Ablauf des Erscheinungstages dieser Bekanntmachung unterrichten zu lassen.
Während dieser Zeiten wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Es können Anregungen zur Aufstellung des Bebauungsplanes schriftlich oder während den Sprechzeiten zur Niederschrift vorgebracht werden.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 1 der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Neustadt (Wied) wird hiermit bekannt gemacht, dass folgende Planunterlagen öffentlich ausliegen:
Zudem ist die Möglichkeit zur Einsichtnahme auf einschlägige DIN-Vorschriften gewährleistet.
Die Auslegung findet statt in der Zeit von
Montag, den 29.01.2024 bis Donnerstag, den 29.02.2024
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Asbach,
Flammersfelder Str. 1, 53567 Asbach, Gebäude B, 1. Obergeschoss, im Bereich der Bauverwaltung
während der Dienststunden
(montags bis mittwochs von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr, freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr).
Am Donnerstag, den 08.02. und Montag, den 12.02. besteht keine Möglichkeit zur Einsichtnahme.
Die oben beschriebenen Planunterlagen sind zudem auch im o.a. Zeitraum auf der Homepage der Verbandsgemeinde Asbach unter: www.vg-asbach.de (hier Bebauungsplan online > OG Neustadt) zu finden oder über das zentrale Landesportal www.geoportal.rlp.de (veröffentlichte Offenlagen zu Bauleitplänen) zugänglich.
Gemäß § 13a Abs. 2 BauGB ist beim beschleunigten Verfahren § 13 BauGB entsprechend anzuwenden. Hiernach entfallen u.a.
Während der oben genannten Auslegungsfrist können Anregungen und Stellungnahmen zur Aufstellung des Bebauungsplanes bei der Verbandsgemeinde Asbach schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben.