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Mitteilungsblatt Verbandsgemeinde Asbach
Ausgabe 2/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Fälligkeit der Hundesteuer für das Jahr 2024 für die Ortsgemeinden Buchholz, Neustadt/Wied und Windhagen

Gemäß § 6 Absatz 2 Hundesteuersatzung der Ortsgemeinden Buchholz, Neustadt/Wied und Windhagen wird die Hundesteuer durch Steuerbescheid mit Dauerwirkung festgesetzt. Dies gilt für alle Steuerpflichtigen, die im Jahr 2024 die gleichen Steuern wie im Vorjahr zu entrichten haben.

Es ergeht nur noch ein Steuerbescheid, wenn eine Veränderung in der Bemessungsgrundlage oder im Gebührensatz vorgenommen wird. Für all diejenigen, bei denen keine Änderung erfolgt, gilt der letzte Steuerbescheid so lange weiter, bis eine Änderung eintritt.

Die Steuerpflichtigen haben bis zur Bekanntgabe eines neuen Bescheides zu den jeweiligen Fälligkeitsterminen die Steuern unter Zugrundelegung der zuletzt ergangenen Bescheide zu entrichten.

Die Fälligkeitstermine sind am -15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.

- bei Jahresfälligkeit am 01.07.

Konto der Verbandsgemeindekasse: Sparkasse Neuwied

IBAN: DE77 5745 0120 0013 0000 13

BIC: MALADE51NWD

Bei den Steuerpflichtigen, die eine Bankeinzugsermächtigung erteilt haben, werden die Raten zu den jeweiligen Fälligkeitsterminen abgebucht.

Asbach, den 11.01.2024
Verbandsgemeindeverwaltung Asbach
-Steueramt-