Die Verbandsgemeindekasse Asbach macht darauf aufmerksam, dass am 15. Mai 2023 die nachfolgenden Abgaben (Steuer- und Gebührenverpflichtungen) fällig waren:
Grundsteuern A und B
Hundesteuer
Landwirtschaftskammerbeiträge
Abwasserentgelte
Gewerbesteuer
Die Abgaben-, Steuer- und Gebührenpflichtigen, die mit der Entrichtung der genannten Steuern und Gebühren im Rückstand sind, werden hierdurch öffentlich gemahnt, die Rückstände bis spätestens
21. Mai 2023
an die obenbezeichnete Kasse zu zahlen.
Nach dem 21. Mai 2023 werden die fällig gewesenen Abgaben im Wege des Verwaltungszwangsverfahrens nach den landesrechtlichen Bestimmungen zwangsweise eingezogen und aufgrund § 240 der Abgabenordnung Säumniszuschläge erhoben.
Wir bitten die Abgabepflichtigen, den Zahlungstermin einzuhalten.