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Mitteilungsblatt Verbandsgemeinde Asbach
Ausgabe 20/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung über das 1. Änderungsverfahren zum Bebauungsplan „Auf dem Käs“ der Ortsgemeinde Neustadt (Wied)

hier:

1.

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie

2.

Bekanntmachung über die Auslegung der Verfahrensunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Ortsgemeinderat Neustadt (Wied) hat mit Beschluss vom 02.05.2024 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des 1. Änderungsverfahrens des Bebauungsplanes „Auf dem Käs“ im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB beschlossen. Das Planvorhaben der Ortsgemeinde Neustadt (Wied) wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht.

In der Gemeinderatsitzung vom 02.05.2024 wurde der Bebauungsplanentwurf gebilligt und beschlossen die Planunterlagen öffentlich auszulegen.

Die Lage der von der Planung betroffenen Grundstücke kann aus dem nachfolgenden Kartenausschnitt entnommen werden (Datengrundlage: Geobasisinformationen der Vermessungs- und Katasterverwaltung Rheinland-Pfalz; Zustimmung v. 15.1.2002).

Planinhalte und Planungsanlass:

Im Rahmen des Änderungsverfahrens sollen nachfolgende Festsetzungen angepasst werden:

-

Erweiterung der überbaubaren Grundstücksflächen auf den Flurstücken Gemarkung Rahms, Flur 14, Nr. 16/7 sowie 33/5,

-

Überarbeitung der zeichnerischen und textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans zu den immissionsschutzrechtlichen Festsetzungen (bisherige Textfestsetzung 4 und zeichnerische Inhalte zur Umsetzung von aktiven und passiven Lärmschutzmaßnahmen),

-

Verschiebung des Geh- und Radwegs am östlichen Gebietsrand um 2 m in westliche Richtung und

-

Anpassung der Textfestsetzung Nr. 8 zur Anpflanzung von Bäumen und Sträuchern und Bäumen im Bereich der öffentlichen Grünfläche.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 1 der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Neustadt (Wied) wird hiermit bekannt gemacht, dass folgende Planunterlagen öffentlich ausliegen:

-

die Planurkunde

-

textliche Festsetzungen mit einer Begründung

-

schalltechnisches Prognosegutachten vom 27.03.2023

Die Auslegung findet statt in der Zeit

von Freitag, den 24.05.2024 bis Mittwoch, den 26.06.2024 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Asbach, Flammersfelder Str. 1, 53567 Asbach, Gebäude B (Altbau), 1. Obergeschoss, im Bereich des Bauamtes, während der Dienststunden (montags bis mittwochs von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr, freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr).

Am Donnerstag, den 30.05. besteht keine Möglichkeit zur Einsichtnahme.

Die oben beschriebenen Planunterlagen sind zudem auch im o.a. Zeitraum auf der Homepage der Verbandsgemeinde Asbach unter: www.vg-asbach.de (hier Aktuelles {{gt}} Bekanntmachungen) zu finden oder über das zentrale Landesportal www.geoportal.rlp.de (veröffentlichte Offenlagen zu Bauleitplänen) zugänglich.

Im vereinfachten Verfahren entfallen nach § 13 Abs. 3 BauGB

-

eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB

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der Umweltbericht nach § 2a BauGB

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die Angabe nach § 3 Abs. 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind

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zusammenfassende Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB

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das Monitoring nach § 4c BauGB

Während der oben genannten Auslegungsfrist können Anregungen und

Stellungnahmen zur Änderung des Bebauungsplanes bei der Verbandsgemeinde Asbach schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben.

Ortsgemeinde Neustadt (Wied), den 06.05.2024
gez.
Thomas Junior
-Ortsbürgermeister-