Der Rat der Verbandsgemeinde Asbach hat in seiner Sitzung am 08.05.2025 aufgrund der §§ 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO), § 7 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) sowie §§ 68 und 85 des Schulgesetzes (SchulG) in der jeweils gültigen Fassung die folgende Änderung der Satzung der Betreuungsangebote an den Grundschulen beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:
Abschnitt I = Mittagsverpflegung bei der Ganztagsschule
§ 3 (Höhe des Eigenanteils für die Mittagsverpflegung) wird wie folgt geändert:
Um die vollständige Deckung der durch die Caterer berechneten Essenskosten zu erzielen, erfolgt die vollständige Übernahme der Kosten des Mittagessens (Essenspreis des Caterers) durch die Sorgeberechtigten ab dem Schuljahr 2025/2026.
Abschnitt II = Betreuende Grundschule-BGS
§ 7 (Höhe des Eigenanteils für die Mittagsverpflegung) wird wie folgt geändert:
Um die vollständige Deckung der durch die Caterer berechneten Essenskosten zu erzielen, erfolgt die vollständige Übernahme der Kosten des Mittagessens (Essenspreis des Caterers) durch die Sorgeberechtigten ab dem Schuljahr 2025/2026.
Abschnitt II = Betreuende Grundschule-BGS
§ 10 (Betreuungsentgelt) wird wie folgt geändert:
Unter Berücksichtigung der umfassenderen Betreuungszeiten an den Schulstandorten Buchholz, Jungeroth, Limbach und Windhagen erhebt die Verbandsgemeinde Asbach unabhängig von der individuellen zeitlichen Inanspruchnahme des Betreuungsangebotes ab dem Schuljahr 2025/2026 an den vorgenannten Schulen ein Betreuungsentgelt von 75,00 EUR/monatlich. Das Betreuungsentgelt an den Grundschulen Asbach und Neustadt (Wied) beträgt ab dem Schuljahr 2025/2026 65,00 EUR/monatlich.
Jeweils zu Beginn eines neuen Schuljahres wird ab dem Schuljahr 2026/2027 das monatliche Betreuungsentgelt um 2,50 EUR erhöht.
Abschnitt III = Ferienbetreuung
§ 17 (Betreuungsentgelt) wird wie folgt geändert:
Unabhängig von der individuellen zeitlichen Inanspruchnahme des Betreuungsangebotes beträgt das Betreuungsentgelt ab dem Schuljahr 2025/2026 (erstmalig mit den Herbstferien 2025) 75,00 EUR/wöchentlich. Die Kosten für das Mittagessen, Ausflüge und weitere Aufwendungen sind hierin enthalten.
Jeweils zu Beginn eines neuen Schuljahres wird ab dem Schuljahr 2026/2027 das wöchentliche Betreuungsentgelt um 2,50 EUR erhöht.
Abschnitt III = Ferienbetreuung
§ 19 (Aufnahmebedingungen) wird wie folgt geändert:
Die Teilnahme an der Ferienbetreuung ist unabhängig von der besuchten Grundschule bzw. einer etwaigen Teilnahme an der Betreuenden Grundschule möglich. Es können nur Kinder angemeldet werden, die in der Verbandsgemeinde Asbach wohnen und zum Zeitpunkt des jeweiligen Anmeldeschlusses eingeschult sind. Für jede Ferienbetreuung ist eine separate Anmeldung erforderlich.
Während der sechswöchigen Sommerferien ist eine Nutzung der Ferienbetreuung von maximal 4 Wochen möglich.
Das Betreuungsangebot (Ferienbetreuung) kann aufgrund begründeter Anlässe geschlossen werden. Dies können u.a. sein: Personalausfälle, Infektionskrankheiten, Unwetterlagen o.a..
In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf Erstattung des Betreuungsentgeltes.
Abschnitt III = Ferienbetreuung
§ 22 (Abmeldung oder Ausschluss) wird wie folgt geändert:
Abmeldungen von der Ferienbetreuung können bis zu 2 Wochen vor dem Beginn der jeweiligen Ferienbetreuung erfolgen. Bei später eingehenden Abmeldungen muss das Betreuungsentgelt erhoben werden, außer der Verbandsgemeinde wird ein ärztliches Attest vorgelegt.
Abschnitt IV = Allgemeine Regelungen
§ 25 Inkrafttreten
Diese Änderungssatzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.