Am Dienstag, dem 27.05.2025, findet um 19:00 Uhr die Wahlversammlung zur Wahl der Jugendvertretung der Ortsgemeinde Windhagen im Saal im Josef Rüddel Forum Windhagen, Reinhard-Wirtgen-Straße 4 a, 53578 Windhagen, statt.
Wahlberechtigt in der Wahlversammlung sind alle Kinder, Jugendlichen und Heranwachsenden der Ortsgemeinde, die am Tag der Wahl das 13. aber noch nicht das 21. Lebensjahr vollendet haben.
Die Mitglieder der Jugendvertretung werden zunächst von den vorgenannten Personen in der Wahlversammlung gewählt. Die daraus entstandene Vorschlagsliste wird anschließend vom Ortsgemeinderat per Beschluss bestätigt.
Die Wahlzeit der Jugendvertretung entspricht der Wahlzeit des Ortsgemeinderates.
Mitglied der Jugendvertretung können alle Kinder, Jugendlichen und Heranwachsenden der Ortsgemeinde sein, die am Tage des Beginns der Wahlzeit das 13. Aber noch nicht das 21. Lebensjahr vollendet haben.
Die Jugendvertretung der Ortsgemeinde Windhagen besteht aus mindestens 5 und maximal 11 Mitgliedern.