Die Verbandsgemeindekasse Asbach macht darauf aufmerksam, dass am 15. Mai 2026 die nachfolgenden Abgaben (Steuer- und Gebührenverpflichtungen) fällig waren:
- Grundsteuern A und B
- Hundesteuer
- Landwirtschaftskammerbeiträge
- Abwasserentgelte
- Gewerbesteuer
Die Abgaben-, Steuer- und Gebührenpflichtigen, die mit der Entrichtung der genannten Steuern und Gebühren im Rückstand sind, werden hierdurch öffentlich gemahnt, die Rückstände bis spätestens
22. Mai 2026
an die oben bezeichnete Kasse zu zahlen.
Nach dem 22. Mai 2026 werden die fällig gewesenen Abgaben im Wege des Verwaltungszwangsverfahrens nach den landesrechtlichen Bestimmungen zwangsweise eingezogen und aufgrund § 240 der Abgabenordnung Säumniszuschläge erhoben.
Wir bitten die Abgabenpflichtigen, den Zahlungstermin einzuhalten.