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Mitteilungsblatt Verbandsgemeinde Asbach
Ausgabe 23/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung über die Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Asbach für die Haushaltsjahre 2023 und 2024

vom 26. Mai 2023

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung (GemO) in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden für das

Haushaltsjahr

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag

der Erträge auf

der Gesamtbetrag

der Aufwendungen auf

der Jahresüberschuss /

Jahresfehlbetrag auf

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein-

und Auszahlungen auf

die Einzahlungen aus

Investitionstätigkeit auf

die Auszahlungen aus

Investitionstätigkeit auf

der Saldo der Ein- und

Auszahlungen aus

Investitionstätigkeit auf

Saldo der Ein- und

Auszahlungen aus

Finanzierungstätigkeit

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 3 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

Für das Haushaltsjahr

Für die Grundsteuer A auf

Für die Grundsteuer B auf

Für die Gewerbesteuer auf

§ 4 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2020 betrug 26.380.436 €. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021 beträgt 26.713.584 €, zum 31.12.2022 voraussichtlich 26.191.484 €, zum 31.12.2023 voraussichtlich 25.872.064 € und zum 31.12.2024 voraussichtlich 25.296.374 €.

§ 5 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 10.000 € überschritten sind.

Als nicht erheblich gelten Aufwendungen, die im Rahmen der Jahresabschlussbuchungen (z. B. Abschreibungen, Wertberichtigungen auf Forderungen und verpflichtende Zuführungen zu Rückstellungen) anfallen.

§ 6 Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 20.000 € sind im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen.

Hinweis:

Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung für die Jahre 2023 und 2024 ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 14.04.2023 vorgelegt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom Freitag, den 09.06.2023 bis einschließlich Dienstag, den 20.06.2023 im Rathaus in Asbach, Flammersfelder Straße 1, Zimmer 68, montags bis freitags von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie mittwochs von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und donnerstags von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr, öffentlich aus.

Es wird darauf hingewiesen, dass Satzungen gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung (GemO), die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekannt-machung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist auch auf www.vg-asbach.de (hier: Aktuelles / Bekanntmachungen) einsehbar.

Asbach, den 26.05.2023
Ortsgemeinde Asbach
gez. Franz-Peter Dahl
- Ortsbürgermeister -