Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung (GemO) in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:
| Festgesetzt werden für das | ||
| Haushaltsjahr | 2023 | 2024 |
| 1. im Ergebnishaushalt | ||
| der Gesamtbetrag | ||
| der Erträge auf | 11.656.690 € | 11.549.010 € |
| der Gesamtbetrag | ||
| der Aufwendungen auf | 11.976.110 € | 12.124.700 € |
| der Jahresüberschuss / | ||
| Jahresfehlbetrag auf | -319.420 € | -575.690 € |
| 2. im Finanzhaushalt | ||
| der Saldo der ordentlichen Ein- | ||
| und Auszahlungen auf | 131.560 € | -108.090 € |
| die Einzahlungen aus | ||
| Investitionstätigkeit auf | 1.734.500 € | 486.000 € |
| die Auszahlungen aus | ||
| Investitionstätigkeit auf | 2.482.000 € | 1.360.000 € |
| der Saldo der Ein- und | ||
| Auszahlungen aus | ||
| Investitionstätigkeit auf | -747.500 € | -874.000 € |
| Saldo der Ein- und | ||
| Auszahlungen aus | ||
| Finanzierungstätigkeit | 615.940 € | 982.090 € |
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| Für das Haushaltsjahr | 2023 | 2024 |
| Für die Grundsteuer A auf | 350 v. H. | 350 v. H. |
| Für die Grundsteuer B auf | 475 v. H. | 475 v. H. |
| Für die Gewerbesteuer auf | 385 v. H. | 385 v. H. |
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2020 betrug 26.380.436 €. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021 beträgt 26.713.584 €, zum 31.12.2022 voraussichtlich 26.191.484 €, zum 31.12.2023 voraussichtlich 25.872.064 € und zum 31.12.2024 voraussichtlich 25.296.374 €.
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 10.000 € überschritten sind.
Als nicht erheblich gelten Aufwendungen, die im Rahmen der Jahresabschlussbuchungen (z. B. Abschreibungen, Wertberichtigungen auf Forderungen und verpflichtende Zuführungen zu Rückstellungen) anfallen.
Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 20.000 € sind im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen.
Hinweis:
Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung für die Jahre 2023 und 2024 ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 14.04.2023 vorgelegt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom Freitag, den 09.06.2023 bis einschließlich Dienstag, den 20.06.2023 im Rathaus in Asbach, Flammersfelder Straße 1, Zimmer 68, montags bis freitags von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie mittwochs von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und donnerstags von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr, öffentlich aus.
Es wird darauf hingewiesen, dass Satzungen gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung (GemO), die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekannt-machung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn
| 1. | die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder |
| 2. | vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. |
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist auch auf www.vg-asbach.de (hier: Aktuelles / Bekanntmachungen) einsehbar.