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Mitteilungsblatt Verbandsgemeinde Asbach
Ausgabe 23/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 98 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:

§ 1 – Ergebnis- und Finanzhaushalt

Mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt:

auf 1 im Ergebnishaushalt

gegenüber

verändert

auf

bisher

um

nunmehr

Euro

Euro

Euro

der Gesamtbetrag der Erträge

für 2024

29.396.150

260.000

29.656.150

für 2025

28.129.750

260.000

28.389.750

der Gesamtbetrag der Aufwendungen

für 2024

30.764.550

260.000

31.024.550

für 2025

27.878.500

260.000

28.138.500

der Jahresüberschuss /

Jahresfehlbetrag

für 2024

-1.368.400

0

-1.368.400

für 2025

251.250

0

251.250

gegenüber verändert auf

2 im Finanzhaushalt

gegenüber

verändert

auf

bisher

um

nunmehr

der Saldo der ordentlichen Ein- und

Auszahlungen

für 2024

-2.406.500

0

-2.406.500

für 2025

732.650

0

732.650

die Einzahlungen aus

Investitionstätigkeit

für 2024

182.000

0

182.000

für 2025

14.000

0

14.000

die Auszahlungen aus

Investitionstätigkeit

für 2024

6.917.000

2.500.000

9.417.000

für 2025

741.000

0

741.000

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit

für 2024

-6.735.000

-2.500.000

-9.235.000

für 2025

-727.000

0

-727.000

Bekanntmachung der 1. Nachtragshaushaltssatzung

Die vorstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die 1. Nachtragshaushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 23.04.2024 vorgelegt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung liegt zur Einsichtnahme vom 10. Juni 2024 bis einschließlich 19. Juni 2024 im Rathaus in Asbach, Flammersfelder Straße 1, Gebäude B, Zimmer 75, montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie mittwochs von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr, öffentlich aus.

Die Bekanntmachung ist in dem Zeitraum im Internet unter www.vg-asbach.de (Aktuelles/Bekanntmachungen) eingestellt. Der Haushaltsplan ist abrufbar unter www.vg-asbach.de (Verbandsgemeinde/Rathaus-und-Verwaltung/Haushaltspläne).

Hinweis

Es wird darauf hingewiesen, dass Satzungen gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung (GemO), die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Windhagen, den 27.05.2024
Ortsgemeinde Windhagen
gez.
Martin Buchholz
- Ortsbürgermeister -