Titel Logo
Mitteilungsblatt Verbandsgemeinde Asbach
Ausgabe 23/2026
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

1.

Gelegenheit zur Einsichtnahme in den Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für die Jahre 2026 / 2027 mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan und Anlagen

2.

Hinweis auf die Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen durch die Einwohnerinnen und Einwohner

1.

Den Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für die Jahre 2026/2027 mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen leite ich am 3. Juni 2026 den Mitgliedern des Verbandsgemeinderates zu. Die Beratung und Beschlussfassung im Verbandsgemeinderat ist in der Sitzung am 25. Juni 2026 vorgesehen.

Ab 5. Juni 2026 liegt der Haushaltsentwurf während der allgemeinen Öffnungszeiten in der Verbandsgemeindeverwaltung Asbach, Treppenhaus Gebäude B, 2. OG, Flammersfelder Straße 1, 53567 Asbach, bis zur Beschlussfassung durch den Verbandsgemeinderat zur Einsichtnahme durch die Einwohnerinnen und Einwohner der Verbandsgemeinde Asbach aus.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und der Haushaltsentwurf sind für den Zeitraum der oben genannten Offenlagefrist auch auf www.vg-asbach.de (hier: Aktuelles / Bekanntmachungen) einsehbar.

2.

Die Einwohnerinnen und Einwohner der Verbandsgemeinde Asbach haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Asbach Vorschläge zum Entwurf der Nachtragshaushaltssatzung, dem Nachtragshaushaltsplan oder seinen Anlagen einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung Asbach, Flammersfelder Straße 1, 53567 Asbach oder elektronisch per E-Mail über rathaus@vg-asbach.de einzureichen. Der Verbandsgemeinderat wird vor seinem Beschluss über die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2026/2027 über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.

Asbach, 28.05.2026
gez. Michael Christ
-Bürgermeister-