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Mitteilungsblatt Verbandsgemeinde Asbach
Ausgabe 24/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Ablauf Grabnutzungsrecht auf dem Friedhof in Buchholz

Bei der nachstehenden Grabstätte läuft das Grabnutzungsrecht am 09.09.2023 ab.

Andrea Braggiotti, früher in Buchholz, Im Wallroth 31 wohnhaft gewesen

Grab C – V – 5 + 6

Es konnten bislang aus dem in § 13 der Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Buchholz genannten Personenkreis keine nahen Angehörige, oder anderweitig Verpflichtete ermittelt werden, so dass hiermit öffentlich nach nahen Angehörigen oder anderen Personen gesucht wird, die für diese Grabstätte verantwortlich sind, oder hierzu Angaben machen können.

Gerne kann bis zum 15.07.2023 Kontakt zur Friedhofsverwaltung aufgenommen werden.

Bitte wenden Sie sich an die zuständige Mitarbeiterin im Rathaus in Asbach, Frau Anke Ewens, Tel. 02683-912313 oder anke.ewens@vg-asbach.de

Buchholz, den 15.06.2023
Konrad Peuling, Bürgermeister

Auszug aus der Friedhofssatzung:

§ 13 Nutzungsberechtigung

(1) Nach Eintritt eines Sterbefalles soll der Friedhofsverwaltung von den Angehörigen aus dem nachstehend aufgeführten Personenkreis ein Nutzungsberechtigter / eine Nutzungsberechtigte genannt werden. Wird keine derartige Regelung getroffen, geht das Nutzungsrecht in nachstehender Reihenfolge über: a) auf den überlebenden Ehegatten / die überlebende Ehegattin, b) auf die Kinder, c) auf die Enkel, d) auf die Eltern, e) auf die Geschwister, f) auf sonstige Erben. Innerhalb der einzelnen Gruppe wird unter Ausschluss der übrigen Angehörigen der Gruppe die nach Jahren älteste Person nutzungsberechtigt.