Da ich oft darauf angesprochen werde, diese Infos zur Klarstellung:
1. Ausbaumaßnahme Gartenstraße
In Neustadt (Wied) wurde die erste Ausbaumaßnahme in der Gartenstraße als sogenannte wiederkehrende Beiträge abgerechnet. Die entsprechende Satzung wurde einstimmig im Rat verabschiedet.
Die „wiederkehrenden Beiträge“ wurden als Gesetz von der Landesregierung beschlossen und die Gemeinden sind verpflichtet das Gesetz umzusetzen.
Der Gemeinderat steht dem Gesetz kritisch gegenüber, da es in den ländlichen Gegenden nur sehr schwierig anzuwenden ist. Aus diesem Grund hatte der Gemeinderat einstimmig im Jahre 2018 durch eine Eingabe an die Landesregierung die Abschaffung der Ausbaubeiträge gefordert.
Es müssen Abrechnungseinheiten gebildet werden. Nicht selten besteht diese Abrechnungseinheit nur aus einem Dorf (Ortsteil) mit wenigen Anwohnern. Aber auch dies ist eine gesetzliche Vorgabe, die die Gemeinden umsetzen müssen.
Auch in anderen Ortsgemeinden mit ländlichen Strukturen, wie z.B. Linz, Bad Hönningen, Vettelschoß und Unkel, gibt es Diskussionen bei der Umsetzung.
Die gute Nachricht lautet, dass trotz der Bezeichnung „wiederkehrender Beitrag“ diese nicht jedes Jahr bezahlt werden müssen, sondern nur, wenn eine Gemeindestraße ausgebaut wird. Aufgrund der guten Gemeindestraßen kommt dies nicht oft vor. Keine Ausbaumaßnahmen bedeuten daher auch wieder eine beitragsfreie Zeit. Auch können diejenigen, die nun im Sinne einer Solidargemeinschaft die Kosten getragen haben, davon ausgehen, dass die Kosten des Ausbaus der eigenen Straße ebenfalls kostenmindernd aufgeteilt werden.
2. Anhebung der Grundsteuer A und B sowie der Gewerbesteuer
Die Landesregierung hat die sogenannten Nivellierungssätze bei der Grundsteuer A auf 345 %, bei der Grundsteuer B auf 465 % und bei der Gewerbesteuer auf 380 % angehoben.
Alle Abgaben an das Land, den Kreis und die VG richten sich nach diesen Sätzen. Sie müssen von der Ortsgemeinde entrichtet werden. Daher waren wir gezwungen auch unsere Hebesätze anzuheben.
Aber wir sind wie, in den Jahren zuvor, da waren es nur 51 von knapp 2200 Kommunen in RLP, unter den Nivellierungssätzen des Landes geblieben.
Dieses kostet die Ortsgemeinde jährlich ca. 300.000 € und wurde im Rat mit allen Fraktionen einstimmig beschlossen.
Damit haben wir in der Ortsgemeinde Neustadt (Wied) weiterhin niedrigere Steuersätze als fast alle Kommunen in RLP.