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Mitteilungsblatt Verbandsgemeinde Asbach
Ausgabe 25/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Richtlinie zur „Förderung von Obstbäumen“ in der Ortsgemeinde Buchholz/Westerwald, Neustadt (Wied), Windhagen

Die Ortsgemeinden Buchholz/Westerwald, Neustadt (Wied) und Windhagen fördern bereits seit Jahrzehnten die Anpflanzung von Obstbäumen. Dies trägt zum Erhalt und zur Förderung der Artenvielfalt bei. Die Förderkriterien werden mit dieser Richtlinie neu und einheitlich gefasst:

1. Geltungsbereich

Die Förderung von Obstbäumen kann von den Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinden Buchholz/Westerwald, Neustadt (Wied) und Windhagen (natürliche Personen) in Anspruch genommen werden.

2. Fördergegenstand

Die Ortsgemeinden Buchholz/Westerwald, Neustadt (Wied) und Windhagen gewähren nach Maßgabe dieser Richtlinie folgende Förderung:

  • Hochstammbäume mit einem Mindestmaß von ca. 1,80 m oder Halbstammbäume mit einem Mindestmaß von 1,20m,
  • innerhalb der Ortslage und Streuobstwiesen,
  • einheimische Obstsorte*.

* Zur Orientierung welche Obstsorten als einheimisch gelten wird auf die Liste der NABU zu „empfehlenswerte Sorten für den Streuobstbau“ sowie die Obstsortenempfehlung für Streuobst des „Koordinierungsausschuss Obstwiesenschutz NRW“: https://www.landwirtschaftskammer.de/gartenbau/beratung/pdf/nrw-sortenliste.pdf verwiesen.

Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn die Anpflanzung aufgrund einer gesetzlichen / behördlichen Anforderung erfolgt oder von dritter Seite Zuwendungen gewährt werden.

3. Förderhöhe

Je Baum wird die Hälfte des Kaufpreises gezahlt, max. 20 €.

Es werden 10 Bäume pro Antragsteller / pro Grundstück / pro Jahr und max. 20 Bäume insgesamt gefördert.

4. Antragstellung

Grundsätzlich gilt, dass die Antragstellenden Eigentümer und Rechnungsadressat sein müssen.

Für den Förderantrag sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Vordruck für die Antragstellung (s. Anlage sowie online unter https://www.vg-asbach.de/klima-umweltschutz/ )
  • Vollständige Rechnung
  • Zahlungsnachweis
  • Foto des/der gepflanzten Baums/Bäume

5. Schlussbemerkung

Die Ortsgemeinden Buchholz/Westerwald, Neustadt (Wied) und Windhagen bzw. die Verbandsgemeindeverwaltung Asbach ist berechtigt, einen Ortstermin zur Überprüfung der Angaben im Antrag vorzunehmen.

6. Ansprechpartner

Bei Fragen zur Förderrichtlinie sowie im Zusammenhang mit der Antragstellung wenden Sie sich bitte an:

Verbandsgemeindeverwaltung Asbach

Abt. 1 – Klima-, Umwelt- und Artenschutz

Flammersfelderstraße 1

53567 Asbach

e-mail: klimaschutz@vg-asbach.de

7. Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinie der Ortsgemeinden Buchholz/Westerwald, Neustadt (Wied) und Windhagen tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Asbach, den 07.06.2023
Gez. Konrad Peuling, Ortsbürgermeister Buchholz / Westerwald
Gez. Thomas Junior, Ortsbürgermeister Neustadt (Wied)
Gez. Martin Buchholz, Ortsbürgermeister Windhagen