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Mitteilungsblatt Verbandsgemeinde Asbach
Ausgabe 25/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Unteren Landwirtschaftsbehörde über verkäufliche Landwirtschaftsflächen

Über die Genehmigung der Veräußerung der nachstehenden Grundstücke ist nach dem Grundstückverkehrsgesetz zu entscheiden:

Gemarkung Rahms

Flur 14, Flurstück 9, Waldfläche, auf dem Peterhähnchen

groß 0,5390 ha

Flur 11, Flurstück 21, Landwirtschaftsfläche, auf dem Scheidt

groß 0,7858 ha

Flur 11, Flurstück 31, Landwirtschaftsfläche, auf dem Scheidt

groß 0,7580 ha

Flur 11, Flurstück 19/2, Waldfläche, In der Gerhardshahner Delle

groß 0,2162 ha

Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb dieser Fläche interessiert sind, werden gebeten, dies der Kreisverwaltung Neuwied als Untere Landwirtschaftsbehörde innerhalb von 10 Tagen nach dem Erscheinen dieser Bekanntmachung im örtlichen Mitteilungsblatt bzw. spätestens 3 Tage nach dem Ende der angegebenen Aushangfrist schriftlich mitzuteilen.

Interessenten erhalten sodann von der Kreisverwaltung einen Fragebogen zugesandt.