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Mitteilungsblatt Verbandsgemeinde Asbach
Ausgabe 25/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Gebührensätze für die Abwasserbeseitigung für das Jahr 2025

Der Verbandsgemeinderat hat gemäß § 1 Absatz 1 Satz 2 der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die öffentliche Abwasserbeseitigungseinrichtung und die Abwälzung der Abwasserabgabe der Verbandsgemeinde Asbach - Gebührensatzung Abwasser - (GSA) vom 25.11.1996 in der Fassung vom 27.09.2012 folgende Entgeltssätze für das Jahr 2025 beschlossen, die hiermit öffentlich bekannt gemacht werden:

1.

Schmutzwassergebühr

Die Schmutzwassergebühr nach § 2 GSA beträgt je Kubikmeter gewichtetes Schmutzwasser

2.

Fäkalschlammgebühr

Die Fäkalschlammgebühr nach § 5 GSA beträgt je Kubikmeter entsorgten Fäkalschlammes

3.

Entsorgungsgebühr geschlossener Gruben

Die Entsorgungsgebühr für geschlossene Gruben nach § 6 GSA beträgt je Kubikmeter entsorgten Schmutzwassers

4.

Niederschlagswassergebühr

Die Niederschlagswassergebühr nach § 4 GSA beträgt je Quadratmeter angeschlossener bebauter und befestigter Fläche

5.

Abwasserabgabe (Kleineinleiter)

Die Abwasserabgabe für Kleineinleiter nach § 13 GSA beträgt pro Person zum 30.06. des Jahres

6.

Kostenanteil Gemeindestraßen

Der Kostenanteil der Gemeindestraßen beträgt je Quadratmeter entwässerter Straßenfläche

Verbandsgemeindeverwaltung Asbach
53567 Asbach, 18.06.2025
Konrad Peuling, Beigeordneter