Hiermit erinnert die Ortsgemeinde die Nutzungsberechtigten der Urnennischen daran, dass das Anbringen von Blumen etc. auf und an den Urnenstelen untersagt ist.
Es wird hiermit bekanntgegeben, dass der Bauhof der Gemeinde Windhagen alle Blumen, Kerzen, Dekoartikel usw. die im Bereich der Urnenstelen aufgestellt wurden und nicht bis zum 15.07.2023 von den Angehörigen entfernt wurden, entfernen wird.
Zukünftig bitten wir um Einhaltung der Nutzungsvereinbarung.
Bei Fragen wenden Sie sich an die zuständige Mitarbeiterin im Rathaus in Asbach, Frau Carmen Simöl, Tel. 02683-912119 oder carmen.simoel@vg-asbach.de.
Auszug aus dem Merkblatt der Nutzungsvereinbarung:
Das Anbringen von Gegenständen aller Art (z.B. Vasenhalter, Kerzenhalter u.a.) insbesondere das übergangsweise Bekleben der Urnennischen mit Zetteln ist nicht gestattet. Am Beisetzungstag abgelegte Blumen oder Kränze und abgestellte Kerzen oder andere Gegenstände sind spätestens eine Woche nach der Beisetzung zu entfernen. Nach dieser Frist behält sich die Ortsgemeinde vor, die Fläche zu räumen und die Gegenstände zu entsorgen. Kerzen jeglicher Art dürfen binnen dieser einen Woche nur in einem geeigneten Behältnis abgestellt werden.