Titel Logo
Mitteilungsblatt Verbandsgemeinde Asbach
Ausgabe 27/2023
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Ortsübliche Bekanntmachungüber die öffentliche Bekanntgabeder Aktualisierung des Liegenschaftskatastersin der Gemeinde Neustadt (Wied)

die öffentliche Bekanntgabe der Aktualisierung des Liegenschaftskatasters in der Gemeinde Neustadt (Wied)

In der Gemarkung Elsaffthal wurde das Liegenschaftskataster bei den nachfolgend aufgeführten Flurstücken aus Anlass einer Zerlegungsvermessung durch den Fortführungsnachweis bT 00164888/2022 aktualisiert.

Folgende Flurstücke sind von der Aktualisierung betroffen:

Flurstück (alt)

Flustück (neu)

Flur

Flurstück

Flur

Flurstück

Lagebezeichnung

6

109

6

109/1 und 109/2

Linzer Straße 5 und 7

Gemäß § 10 Abs. 4 des Landesgesetzes über das amtliche Vermessungswesen (LGVerm) vom 20. Dezember 2000 (GVBl. S. 572, BS 219-1) in der jeweils geltenden Fassung werden den Eigentümerinnen, Eigentümern und Erbbauberechtigten der Flurstücke die Änderungen der Daten im Liegenschaftskataster öffentlich bekannt gegeben.

Der verfügende Teil des Fortführungsnachweises hat folgenden Wortlaut:

Das Liegenschaftskataster ist aufgrund dieses Fortführungsnachweises zu aktualisieren“

Der Fortführungsnachweis ist in der Zeit vom 06.07.2023 bis 21.08.2023 beim Vermessungs- und Katasteramt Westerwald-Taunus in 56457 Westerburg, Jahnstraße 5, Zimmer 504 ausgelegt und kann während der Dienststunden Montag - Freitag von 08.00 bis 13.00 Uhr eingesehen werden. Es sind zwecks Einsichtnahme zwingend Terminvereinbarungen notwendig.

Die Aktualisierung des Liegenschaftskatasters gilt nach § 1 Abs. 1 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes vom 23. Dezember 1976 (GBVl. S. 308, BS 2010-3) in der jeweils geltenden Fassung in Verbindung mit § 41 Abs. 4 Satz 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes nach Ablauf von zwei Wochen nach dieser ortsüblichen Bekanntmachung als bekannt gegeben.

Der Inhalt der öffentlichen Bekanntgabe kann auch im Internet unter der Adresse http://vermka-westerwald-taunus.rlp.de/de/ueber-uns/oeffentliche-bekanntmachungen/ eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach der öffentlichen Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Vermessungs- und Katasteramt Westerwald-Taunus einzulegen. Der Widerspruch kann

1.) schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Vermessungs- und Katasteramt Westerwald-Taunus, Jahnstraße 5, 56457 Westerburg oder

2.) durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur nach dem Signaturgesetz an: vermka.wwt@poststelle.rlp.de erhoben werden.

Im Auftrag
Dienstsiegel
gez. Gernot Köth, Vermessungsrat