| hier: | 1. | Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie |
| 2. | Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 1 BauGB |
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Neustadt (Wied) hat mit Beschluss vom 26.06.2025 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Freiflächen-Photovoltaikanlage im Ortsteil Rahms“ beschlossen.
Das Planvorhaben der Ortsgemeinde Neustadt (Wied) wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht.
Die Lage der von der Planung betroffenen Grundstücke kann aus dem nachfolgenden Kartenausschnitt durch die unterbrochene, schwarze Linie entnommen werden (Datengrundlage: Geobasisinformationen der Vermessungs- und Katasterverwaltung Rheinland-Pfalz; Zustimmung v. 15.1.2002).
Planinhalt:
Die Ortsgemeinde Neustadt (Wied) beabsichtigt die Aufstellung des Bebauungsplans „Freiflächen-Photovoltaikanlage im Ortsteil Rahms“ zur Herbeiführung der planungsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen für die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage (FFPVA).
Die zur Überplanung anstehenden Flächen befinden sich südwestlich des im Zusammenhang bebauten Ortsteils von Rahms und erstrecken sich mit einer Gesamtgröße von etwa 11,65 ha über Flurstücke der Gemarkung Rahms, Flur 20 und 21.
Zur Erfüllung der gemäß § 3 Abs. 1 BauGB vorgeschriebenen frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung wird mitgeteilt, dass die ersten Planentwürfe und Planunterlagen zu diesem Bebauungsplan in der Zeit von
Freitag, den 11.07.2025 bis Mittwoch, den 13.08.2025
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Asbach,
Flammersfelder Str. 1, 53567 Asbach,
Gebäude B, 1. Obergeschoss im Bereich der Bauverwaltung,
Flur gegenüber Büro 41 während der Dienststunden
(montags bis mittwochs von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr,
donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr,
freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr).
öffentlich ausliegen, um über die Planungen öffentlich zu unterrichten.
Mit dem frühzeitigen Beteiligungsverfahren besteht für die Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Anregungen und Stellungnahmen zum Bebauungsplan können bei der Verbandsgemeinde Asbach schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden.
Die oben beschriebenen Planunterlagen sind in diesem Zeitraum auch auf der Homepage der Verbandsgemeinde Asbach unter: www.vg-asbach.de (hier Bebauungsplan online {{gt}} OG Neustadt (Wied)) eingestellt.