Der Verbandsgemeinderat hat mit Beschluss vom 03.07.2025 das Verfahren zur 16. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Asbach eingeleitet.
Darüber hinaus hat der Verbandsgemeinderat in seiner Sitzung am 25. Juni 2026 den Planentwurf gebilligt und entschieden die Planunterlagen öffentlich auszulegen.
Die Lage des Planbereichs kann aus der nachfolgenden Karte entnommen werden (Datengrundlage: Geobasisinformationen der Vermessungs- und Katasterverwaltung Rheinland-Pfalz; Zustimmung v. 15.1.2002).
Planinhalt:
Gegenstand der 16. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Asbach ist die Ausweisung einer Sondergebietsfläche mit der Zweckbestimmung „Freiflächen-Photovoltaikanlage“ im Bereich der Ortsgemeinde Neustadt (Wied).
Die zur Überplanung anstehenden Flächen befinden sich südwestlich des im Zusammenhang bebauten Ortsteils von Rahms und erstrecken sich mit einer Gesamtgröße von etwa 11,65 ha über Flurstücke der Gemarkung Rahms, Flur 20 und 21.
Öffentliche Auslegung der Planunterlagen:
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 1 der Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Asbach wird hiermit bekannt gemacht, dass folgende Planunterlagen ausgelegt werden:
| - | Entwurf der Planurkunde |
| - | Begründung |
| Folgende umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen sind (teilweise in der Form von Fachgutachten) verfügbar und liegen ebenfalls öffentlich aus: | |
| - | Artenschutzrechtliche Vorprüfung mit Aussagen zu den Schutzgütern Tiere sowie Biotop- und Habitatschutz; |
| - | geotechnischer Bericht zum Thema Boden (Baugrund; geotechnischer Bericht); |
| - | Entwässerungsgutachten mit Aussagen zu den Boden und Wasser; |
| - | Blendgutachten zum Thema potentielle Blendwirkung einer geplanten PV-Anlage; |
| - | die weiteren wesentlichen Stellungnahmen von Privaten, Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zu den Themen Wasser, Biotopschutz, Artenschutz, Boden, Landschaft, Kulturgüter/Archäologie/Bodendenkmäler, Baugrund sowie Bergbau. |
Zudem ist die Möglichkeit zur Einsichtnahme auf einschlägige DIN-Vorschriften gewährleistet.
Die Auslegung findet statt in der Zeit von
Freitag, den 03.07.2026 bis einschließlich Montag, 10.08.2026
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Asbach,
Flammersfelder Str. 1, 53567 Asbach, Gebäude B, 1. Obergeschoss im Bereich der Bauverwaltung, Flur gegenüber Büro 41
während der Dienststunden
(montags bis mittwochs von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr, freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr).
Darüber hinaus sind die oben beschriebenen Planunterlagen dann auch auf der Homepage der Verbandsgemeinde Asbach unter: www.vg-asbach.de (hier Aktuelles > Beteiligung zur Bauleitplanung > VG Asbach) zu finden und über das zentrale Landesportal www.geoportal.rlp.de (Veröffentlichte Offenlagen zu Bauleitplänen) zugänglich.
Hinweise:
| a) | Während der Offenlegung können Stellungnahmen zu der Planung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Asbach schriftlich, mündlich, zur Niederschrift oder in sonstiger geeigneter Textform (z.B. Fax oder E-Mail) abgegeben werden. |
| b) | Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben, sofern die Verbandsgemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtsmäßigkeit des Flächennutzungsplanes nicht von Bedeutung ist (§§ 3 Abs. 2 Satz 2 und 4a Abs. 6 BauGB). |