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Mitteilungsblatt Verbandsgemeinde Asbach
Ausgabe 28/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Der Ortsgemeinderat hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung (GemO), der §§ 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung (GemODVO) am 02.07.2025 die folgende Änderung der Satzung zur Einrichtung einer Jugendvertretung in der Ortsgemeinde Windhagen beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:

Artikel 1

§ 2 Absatz 1 erhält folgende Fassung:

§ 2

Zahl der Mitglieder, Bildung der Jugendvertretung, Wahlzeit

(1) Die Jugendvertretung der Ortsgemeinde Windhagen besteht aus mindestens 5 und maximal 23 Mitgliedern.

Artikel 2

Inkrafttreten

Die Änderungssatzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Ausgefertigt:

Windhagen, den 02. Juli 2025
Ortsgemeinde Windhagen
Gez. Hans Dieter Geiger
- Ortsbürgermeister -

Hinweis:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung oder auf Grund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, gelten gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn

1.

Die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden ist, oder

2.

Vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Asbach, Flammersfelder Straße 1, 53567 Asbach, unter Bezeichnung des Sachverhaltes, die die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Verbandsgemeindeverwaltung Asbach
Asbach, 10.07.2025
(Siegel)
Michael Christ, Bürgermeister