Titel Logo
Mitteilungsblatt Verbandsgemeinde Asbach
Ausgabe 28/2026
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Öffentliche Bekanntmachung über die 1. Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde Asbach für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 vom 3. Juli 2026

Der Verbandsgemeinderat Asbach hat am 25.06.2026 aufgrund von § 98 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) in der derzeit geltenden Fassung folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:

§ 1 – Ergebnis- und Finanzhaushalt

Mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt:

im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge

für 2026

für 2027

der Gesamtbetrag der Aufwendungen

für 2026

für 2027

der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag

für 2026

für 2027

im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen

für 2026

für 2027

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

für 2026

für 2027

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

für 2026

für 2027

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

für 2026

für 2027

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

für 2026

für 2027

Bekanntmachung der 1. Nachtragshaushaltssatzung

Die vorstehende Nachtragshaushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Nachtragshaushaltssatzung wurde der zuständigen Kommunalaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 26. Juni 2026 vorgelegt.

Der Haushaltsplan liegt zur öffentlichen Einsichtnahme vom Freitag, 10. Juli 2026 bis einschließlich Montag, 20. Juli 2026 im Rathaus in Asbach, Flammersfelder Straße 1, 53567 Asbach, Gebäude B, Etage 2, Treppenhaus, montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie mittwochs von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr, öffentlich aus.

Die Bekanntmachung ist im genannten Zeitraum auch im Internet unter www.vg-asbach.de (hier: Aktuelles/Bekanntmachungen) eingestellt. Der Haushaltsplan ist abrufbar unter www.vg-asbach.de (hier: Verbandsgemeinde/Rathaus-und-Verwaltung/Haushaltspläne).

Hinweis

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten gemäß § 24 Absatz 6 der Gemeindeordnung ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Ausgefertigt:
Verbandsgemeinde Asbach
Asbach, den 3. Juli 2026
gez. Michael Christ
-Bürgermeister-