Am Sonntag, dem 6. April 2025, von 8 bis 18 Uhr, findet die Wahl der/des Bürgermeisterin/Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Asbach und am Sonntag, dem 27. April 2025, von 8 bis 18 Uhr die etwaige Stichwahl der/des Bürgermeisterin/Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Asbach statt.
Wahlberechtigte Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die von der Meldepflicht befreit und deshalb in der Gemeinde nicht gemeldet sind und daher auch nicht von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen werden können, werden hiermit aufgefordert, ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis bis zum Freitag, dem 28. Februar 2025, 12 Uhr,
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Asbach,
Flammersfelder Straße 1, 53567 Asbach
zu beantragen.
Der Antrag soll nach dem Muster der Anlage 1 a der Kommunalwahlordnung gestellt werden. Antragsvordrucke können Sie bei der Verbandsgemeindeverwaltung Asbach erhalten.