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Mitteilungsblatt Verbandsgemeinde Asbach
Ausgabe 3/2026
Aus den Gemeinden
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In der Gemarkung Griesenbach wurde das Liegenschaftskataster bei den nachfolgend aufgeführten Flurstücken aus Anlass einer Straßenschlussvermessung durch den Fortführungsnachweis bL 00079138/2024 aktualisiert.

Folgende Flurstücke sind von der Aktualisierung betroffen:

Gemäß § 10 Abs. 4 des Landesgesetzes über das amtliche Vermessungswesen (LGVerm) vom 20. Dezember 2000 (GVBl. S. 572, BS 219-1) in der jeweils geltenden Fassung werden den Eigentümerinnen, Eigentümern und Erbbauberechtigten der Flurstücke die Änderungen der Daten im Liegenschaftskataster öffentlich bekannt gegeben. Der verfügende Teil des Fortführungsnachweises hat folgenden Wortlaut:

„Das Liegenschaftskataster ist aufgrund dieses Fortführungsnachweises zu aktualisieren.“

Der Fortführungsnachweis ist in der Zeit vom 15.01.2026 bis 02.03.2026 beim Vermessungs- und Katasteramt Westerwald-Taunus, Dienstort Westerburg, Jahnstraße 5, 56457 Westerburg, Zimmer-Nr. 412 ausgelegt und kann während der Dienststunden (Montag - Freitag von 08:00 bis 13:00 Uhr) eingesehen werden.

Es sind zwecks Einsichtnahme zwingend Terminvereinbarungen notwendig.

Die Aktualisierung des Liegenschaftskatasters gilt nach § 1 Abs. 1 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes vom 23. Dezember 1976 (GBVl. S. 308, BS 2010-3) in der jeweils geltenden Fassung in Verbindung mit § 41 Abs. 4 Satz 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes nach Ablauf von zwei Wochen nach dieser ortsüblichen Bekanntmachung als bekannt gegeben.

Der Inhalt der öffentlichen Bekanntgabe kann auch auf der Internetseite des Vermessungs- und Katasteramtes Westerwald-Taunus eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch kann

1.

in elektronischer Form nach § 3a Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder

2.

schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Vermessungs- und Katasteramt Westerwald-Taunus, Jahnstraße 5, 56457 Westerburg erhoben werden.

Nähere Informationen zur formgebundenen elektronischen Kommunikation mit dem Vermessungs- und Katasteramt Westerwald-Taunus finden Sie auf unserer diesbezüglichen Internetseite.

Im Auftrag
gez. Köth, Vermessungsrat