| hier: | 1. Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie |
| 2. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 1 BauGB |
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Neustadt (Wied) hat mit Beschluss vom 08.01.2026 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des 2. Änderungsverfahrens und zur Erweiterung des Bebauungsplanes „Gewerbepark Rahms“ beschlossen.
Das Planvorhaben der Ortsgemeinde Neustadt (Wied) wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht.
Die Lage der von der Planung betroffenen Grundstücke kann aus dem nachfolgenden Kartenausschnitt durch die unterbrochene, rote Linie entnommen werden (Datengrundlage: Geobasisinformationen der Vermessungs- und Katasterverwaltung Rheinland-Pfalz; Zustimmung v. 15.1.2002).
Planinhalt:
Ein regional ansässiges Unternehmen hat mehrere Grundstücke in den Geltungsbereichen der Bebauungspläne „Gewerbepark Rahms“ und „Gewerbegebiet Rahms / Gerhardshahn, Teil I“ erworben. Nunmehr bestehen Bestrebungen, über die Grenzen der Geltungsbereiche der vorgenannten Bebauungspläne eine neue Nutzung in Form eines produzierenden Gewerbes anzusiedeln. Zur Schaffung der erforderlichen planungsrechtlichen Grundlage ist eine Teilüberplanung der vorgenannten Bebauungspläne vorgesehen. Im Wege der Planänderung soll auch die verkehrstechnische Anbindung angepasst werden.
Zur Erfüllung der gemäß § 3 Abs. 1 BauGB vorgeschriebenen frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung wird mitgeteilt, dass die ersten Planentwürfe und Planunterlagen zu diesem Bebauungsplan in der Zeit von
Freitag, den 16.01.2026 bis einschließlich Montag, 23.02.2026
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Asbach,
Flammersfelder Str. 1, 53567 Asbach, Gebäude B,
1. Obergeschoss im Bereich der Bauverwaltung,
Flur gegenüber Büro 41
während der Dienststunden
(montags bis mittwochs von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr, freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr)
öffentlich ausliegen, um über die Planungen öffentlich zu unterrichten.
Hinweis: An folgenden Werktagen ist eine Einsichtnahme in die Planunterlagen nicht möglich: Donnerstag, den 12.02.2026 und Montag, den 16.02.2026.
Mit dem frühzeitigen Beteiligungsverfahren besteht für die Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Anregungen und Stellungnahmen zum Bebauungsplan können bei der Verbandsgemeinde Asbach schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden.
Die oben beschriebenen Planunterlagen sind in diesem Zeitraum auch auf der Homepage der Verbandsgemeinde Asbach unter: www.vg-asbach.de (hier Bebauungsplan online {{gt}} OG Neustadt (Wied)) eingestellt.