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Mitteilungsblatt Verbandsgemeinde Asbach
Ausgabe 30/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Unteren Landwirtschaftsbehörde über verkäufliche Landwirtschaftsflächen

Über die Genehmigung der Veräußerung der nachstehenden Grundstücke (als Kaufpaket) ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden:

Gemarkung Elsaff-Asbach

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Flur 27, Flurstück 47,

Landwirtschaftsfläche, Im hohlen Hof,

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Flur 27, Flurstück 49,

Landwirtschaftsfläche, Im hohlen Hof,

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Flur 27, Flurstück 18,

Landwirtschaftsfläche, Im hohlen Hof,

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Flur 27, Flurstück 19,

Landwirtschaftsfläche, Im hohlen Hof,

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Flur 27, Flurstück 46,

Landwirtschaftsfläche, Im hohlen Hof,

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Flur 27, Flurstück 17,

Landwirtschaftsfläche, Im hohlen Hof,

Nur Land- und Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb dieser Flächen (als Kaufpaket) interessiert sind, können dies der Kreisverwaltung Neuwied als Untere Landwirtschaftsbehörde innerhalb von 10 Tagen nach dem Erscheinen dieser Bekanntmachung im örtlichen Mitteilungsblatt bzw. spätestens 3 Tage nach dem Ende der angegebenen Aushangfrist schriftlich mitteilen.

Interessenten erhalten sodann von der Kreisverwaltung einen Fragebogen zugesandt.