Herr Thomas Junior aus Neustadt scheidet nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung als Ortsbürgermeister automatisch aus dem Ortsgemeinderat als gewähltes Ratsmitglied aus.
Als noch nicht berufener Bewerber des Wahlvorschlages der CDU-Fraktion ist Herr Martin Reuschenbach aus Neustadt gemäß den §§ 44 und 45 des Kommunalwahlgesetzes in Verbindung mit den §§ 64 und 66 der Kommunalwahlordnung in den Ortsgemeinderat berufen worden.