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Mitteilungsblatt Verbandsgemeinde Asbach
Ausgabe 30/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Gebührensätze für die Abwasserbeseitigung für das Jahr 2026

Der Verbandsgemeinderat hat gemäß § 1 Absatz 1 Satz 2 der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die öffentliche Abwasserbeseitigungseinrichtung und die Abwälzung der Abwasserabgabe der Verbandsgemeinde Asbach - Gebührensatzung Abwasser - (GSA) vom 25.11.1996 in der Fassung vom 27.09.2012 folgende Entgeltssätze für das Jahr 2026 beschlossen, die hiermit öffentlich bekannt gemacht werden:

 2026

1.

Schmutzwassergebühr

Die Schmutzwassergebühr nach § 2 GSA beträgt je Kubikmeter gewichtetes Schmutzwasser

3,46 EUR

2.

Fäkalschlammgebühr

Die Fäkalschlammgebühr nach § 5 GSA beträgt je Kubikmeter entsorgte

3.

Entsorgungsgebühr geschlossener Gruben

Die Entsorgungsgebühr für geschlossene Gruben nach § 6 GSA beträgt je Kubikmeter entsorgten Schmutzwassers

25,00 EUR

4.

Niederschlagswassergebühr

Die Niederschlagswassergebühr nach § 4 GSA beträgt je Quadratmeter angeschlossener bebauter und befestigter Fläche

1,00 EUR

5.

Abwasserabgabe (Kleineinleiter)

Die Abwasserabgabe für Kleineinleiter nach § 13 GSA beträgt pro Person zum 30.06. des Jahres

17,90 EUR

6.

Kostenanteil Gemeindestraßen

Der Kostenanteil der Gemeindestraßen beträgt je Quadratmeter entwässerter Straßenfläche

1,05 EUR

Verbandsgemeindeverwaltung Asbach
53567 Asbach, 23.07.2026
Konrad Peuling
Beigeordneter