Die Prüfberichte sind gem. § 33 den jeweiligen Ortsgemeinderäten zugeleitet worden. Im Anschluss erfolgt nun die öffentliche Auslegung gem. § 110 Abs. 6 GemO.
Auslegung zur Einsichtnahme
Die Prüfberichte zur Wirtschafts- und Haushaltsführung der Ortsgemeinden Neustadt/Wied, Buchholz und Windhagen für die Jahre ab 2016 sind bei der Verbandsgemeindeverwaltung Asbach, Zentralabteilung (Zimmer 52), Flammersfelder Straße 1, 53567 Asbach, während der allgemeinen Öffnungszeiten gem. § 110 Abs. 6 GemO ab dem 05. August 2022 für die Dauer von sieben Werktagen zur Einsichtnahme durch die Einwohnerinnen und Einwohner der Verbandsgemeinde Asbach verfügbar gehalten. Es wird darauf hingewiesen, dass Angelegenheiten i.S. des § 20 Abs. 1 GemO nicht eingesehen werden können.